Nr. 4639732

Antrag auf Beitragsfreistellung

Ein Antrag auf Beitragsbefreiung ist nur für Kleingewerbetreibende d. h. für natürliche Personen, die gewerblich tätig sind, möglich.
Die Berechnung der IHK-Beiträge erfolgt auf der Grundlage der von Ihrem Finanzamt festgesetzten Höhe Ihrer gewerblichen Einkünfte. Bei einer vorläufigen Veranlagung erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb.
Haben Sie eine vorläufige Veranlagung erhalten und gehen Sie davon aus, dass Ihre Gewinne voraussichtlich unter der Freistellungsgrenze von 5.200 Euro im Jahr liegen werden? Dann beantragen Sie hier Ihre Beitragsbefreiung. Bitte beachten Sie, dass der Befreiungsantrag immer nur bei einer vorläufigen Veranlagung möglich ist und nur für das beantragte Beitragsjahr gewährt werden kann.