Glossar

Abrechnung

Wurde der erzielte Gewerbeertrag, der Zerlegungsanteil oder hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb vom Finanzamt festgesetzt, so wird das betreffende Jahr innerhalb eines Beitragsbescheides abgerechnet. Innerhalb dieser Abrechnung kann es zu einer Nachveranlagung oder einem Guthaben kommen. Auch nach einer Gewerbeabmeldung können noch Abrechnungen aufgrund von Finanzamtsmeldungen für zurückliegende Jahre erfolgen.

Belegnummer

Die Belegnummer finden Sie auf Ihrem Beitragsbescheid. Jeder Beitragsbescheid hat eine eigene Belegnummer. Bitte geben Sie diese bei einer Überweisung oder im Schriftwechsel stets an.

Bemessungsgrundlage

Die Berechnung Ihres IHK-Beitrages erfolgt auf der Basis Ihrer gewerblichen Einkünfte. Als Bemessungsgrundlage dient dabei der (zuletzt) bekannte Gewerbeertrag, ersatzweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb.

Bescheid-Datum

Datum, zu dem die IHK-Beiträge festgesetzt werden. Welche/s Beitragsjahr/e angesprochen wird/werden, entnehmen Sie der detaillierten Forderungsaufstellung im Beitragsbescheid.

Debitorennummer

Die Debitorennummer entspricht Ihrer persönlichen IHK-Mitgliedsnummer. Bitte geben Sie diese bei einer Überweisung oder im Schriftwechsel stets an.

Freibetrag (bei Umlage)

Relevant für: Natürliche Personen und Personengesellschaften
Bei der Berechnung der Umlage für Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb um einen Freibetrag von 15.340 Euro gekürzt. Dementsprechend fällt bei einer Bemessungsgrundlage bis zur Höhe des Freibetrages bei natürlichen Personen und Personengesellschaften kein Umlagebetrag an.

Gesamtsaldo

Der Gesamtsaldo im Beitragsbescheid ergibt sich aus der aktuellen Beitragsveranlagung und den Beiträgen aus früheren Beitragsbescheiden. Hieraus ergibt sich entweder eine Forderung („zu zahlen“) oder eine Erstattung („Guthaben“). Eine Übersicht, wie sich der Gesamtsaldo im Detail zusammensetzt, finden Sie am Ende Ihres Bescheides unter „Stand des Beitragskontos“.
Relevant bei Guthaben:
Ist die Bankverbindung uns bereits bekannt, ist diese unter dem Gesamtsaldo aufgeführt. Das Guthaben wird dann automatisch an dieses Bankkonto überwiesen. Sollte Ihre Bankverbindung mit der uns bekannten nicht mehr übereinstimmen, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bankverbindung über unser Kontaktformular oder über das Beiblatt, das Sie mit dem Bescheid erhalten, mitzuteilen. Bitte teilen Sie uns eine geänderte Bankverbindung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides mit.
Relevant bei erteiltem SEPA-Lastschrifteinzug:
Haben Sie der Zahlung per Lastschrift zugestimmt, so finden Sie hierzu ebenfalls nach dem Gesamtsaldo einen Hinweis („Pre-Notification“).
Hinweis: Erteilen Sie uns erst nach Erhalt eines Bescheides ein SEPA-Lastschriftmandat, so gilt dieses erst für zukünftige Bescheide. Forderungen aus dem aktuellen Bescheid sind dann noch zu überweisen.

Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb

Der Gewerbeertrag, hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb, dient als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des IHK-Beitrages. Bei der Berechnung des IHK-Beitrages ist dies immer der festgesetzte Gewerbeertrag oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Die Höhe der Gewerbesteuer ist für die Berechnung des IHK-Beitrages nicht relevant.

Grundbeitrag

Der Grundbeitrag wird jährlich von der Vollversammlung in der Wirtschaftssatzung festgelegt. Die Höhe ist gestaffelt nach dem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb. Für Kaufleute und Nichtkaufleute sind die Grundbeiträge getrennt in der Wirtschaftssatzung festgesetzt.

Jahresbeitrag

Im Beitragsbescheid wird unter dieser Position, in Abhängigkeit von der Höhe der Bemessungsgrundlage, der zu zahlende Grundbeitrag und die unter Umständen zu zahlende Umlage aufgeführt.

mit diesem Bescheid festgesetzt

Unter dieser Position werden im Beitragsbescheid die Beiträge aufgeführt, die mit dem aktuellen Bescheid festgesetzt wurden.

mit früheren Bescheiden festgesetzt

Unter dieser Position werden im Beitragsbescheid die Beiträge aufgeführt, die mit einem früheren Bescheid festgesetzt wurden.

Saldo

Diese Position im Beitragsbescheid weist den Grundbeitrag plus Umlage abzüglich bereits geleisteter Zahlungen für das jeweilige Beitragsjahr aus. Ist der Saldo mit einem „G“ versehen, handelt es sich um ein Guthaben. Ist der Saldo mit einem „S“ versehen, handelt es sich um eine Forderung an das IHK-Mitglied.

Umlage in % (Hebesatz)

Der Umlagesatz wird jährlich von der Vollversammlung in der Wirtschaftsatzung festgesetzt. Die Umlage fällt neben dem Grundbeitrag an. Bemessungsgrundlage ist der jeweilige Gewerbeertrag, hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Die Höhe der Umlage richtet sich somit nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Vorläufige Veranlagung

Sofern der Gewerbeertrag, der Zerlegungsanteil oder hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb noch nicht vorliegt, erfolgt eine vorläufige Veranlagung für das aktuelle Jahr, die sich an den letzten vom Finanzamt festgesetzten gewerblichen Einkünften bemisst. Ist die Bemessungsgrundlage der Vorjahre nicht repräsentativ für das aktuelle Jahr, so können Sie eine Korrektur beantragen.

Zahlfrist

Die Zahlfrist ist im Beitragsbescheid angegeben. Die Frist bis zur Zahlung beträgt einen Monat. Sie gilt nur für die Forderungen, die mit diesem Bescheid festgesetzt wurden. Zahlfristen von Forderungen, die mit früheren Bescheiden festgesetzt wurden, werden durch diese Frist nicht aufgehoben.

Zahlung

In Beitragsbescheiden werden unter der Position "davon ausgeglichen" die Zahlungen aufgeführt, die für das betreffende Beitragsjahr bereits geleistet wurden.