Bekanntmachungen des Wahlausschusses
- Erste Bekanntmachung des Wahlausschusses über die Neuwahl der Vollversammlung 2024
- Zweite Bekanntmachung des Wahlausschusses über die Neuwahl der Vollversammlung 2024
- Dritte Bekanntmachung des Wahlausschusses über die Neuwahl der Vollversammlung 2024
- Vierte Bekanntmachung des Wahlausschusses über die Neuwahl der Vollversammlung 2024
- Fünfte Bekanntmachung des Wahlausschusses über die Neuwahl der Vollversammlung 2024
Erste Bekanntmachung des Wahlausschusses über die Neuwahl der Vollversammlung 2024
Die Vollversammlung der IHK Wiesbaden hat am 25. September 2019 folgende Personen in den Wahlausschuss gewählt:
Dirk Beese, Wiesbaden
Alice Born, Wiesbaden
Jörg Brömer, Wiesbaden
Johanna Füllgraf, Bad Schwalbach
Paul Meuer, Geisenheim
Alice Born, Wiesbaden
Jörg Brömer, Wiesbaden
Johanna Füllgraf, Bad Schwalbach
Paul Meuer, Geisenheim
Zur Vorsitzenden des Wahlausschusses hat die Vollversammlung der IHK Wiesbaden am 16. Dezember 2019 Alice Born gewählt.
Für den aus der Vollversammlung und dem Wahlausschuss ausgeschiedenen Dirk Beese hat die Vollversammlung der IHK Wiesbaden am 28. Juni 2023 Annkatrin Söhngen, Wiesbaden, in den Wahlausschuss gewählt.
Der Wahlausschuss der IHK Wiesbaden macht bekannt:
- Die Wahl erfolgt in elektronischer Form nach den Bestimmungen der Wahlordnung der IHK Wiesbaden.
Der Wahlausschuss hat bestimmt, dass die Wahlfrist für die Wahl der Vollversammlung der IHK Wiesbaden am 20. Februar 2024 um 12 Uhr endet (§ 8 Abs. 2 Wahlordnung). Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Stimmzettel online über das Wahlsystem abgegeben worden sein.
Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass das Online-Wahlsystem am 18. Januar 2024 um 0 Uhr freigeschaltet wird. - Zu wählen sind 63 Mitglieder der Vollversammlung.
Sie verteilen sich auf drei Wahlgruppen, wobei in jeder Wahlgruppe zwei Betriebsgrößenklassen gebildet werden: kleine Unternehmen sowie mittlere und große Unternehmen.
Für die Größenklasse kommt es auf die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten an, die das für die Vollversammlung kandidierende Unternehmen aufweist. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gehören alle Arbeitnehmer des Unternehmens, die kranken- und rentenversicherungspflichtig sind, inklusive Auszubildende, Praktikanten und Werksstudenten. Geringfügig Beschäftigte (Minijobs) und mithelfende Familienangehörige zählen nicht dazu.
In den Wahlgruppen I und II sind kleine Unternehmen solche mit bis zu 49 Beschäftigten und mittlere und große Unternehmen solche mit mehr als 49 Beschäftigten; in der Wahlgruppe III sind kleine Unternehmen solche mit bis zu 10 Beschäftigten und mittlere und große Unternehmen solche mit mehr als 10 Beschäftigten (§ 7 Abs. 2 Wahlordnung).
Die Wahlberechtigten wählen in ihrer Wahlgruppe jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:
Wahlgruppe I (Industrie, Banken, Versicherungswirtschaft): 22 Sitze
(Kleine Unternehmen: 7 Sitze; mittlere und große Unternehmen: 15 Sitze)
Wahlgruppe II (Handel und Tourismus): 14 Sitze
(Kleine Unternehmen: 8 Sitze; mittlere und große Unternehmen: 6 Sitze)
Wahlgruppe III (Dienstleistungswirtschaft): 27 Sitze
(Kleine Unternehmen: 5 Sitze; mittlere und große Unternehmen: 22 Sitze). - Die Wahlberechtigten jeder Wahlgruppe werden in einer Wählerliste zusammengefasst. Die Einordnung in der Wählerliste bestimmt die Wahlgruppe, in der man wählt und gewählt werden kann.
Wahlberechtigte oder ihre Bevollmächtigte können die Wählerlisten einsehen, und zwar vom 15. September – 1. Oktober 2023 in der IHK Wiesbaden, Wilhelmstr. 24-26, während der IHK-Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag: 8-16 Uhr; Freitag: 8-15 Uhr). Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe des Wahlberechtigten (§ 9 Abs. 3 Wahlordnung).
Die Wahlgruppe kann auch per E-Mail abgefragt werden: m.kuester@wiesbaden.ihk.de. - Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können in der Zeit vom 2. Oktober – 9. Oktober 2023 in Textform an den Wahlausschuss gerichtet werden (Per E-Mail: wahlausschuss@wiesbaden.ihk.de oder per Post: Wahlausschuss der IHK Wiesbaden, Wilhelmstr. 24-26, 65183 Wiesbaden) (§ 9 Abs. 4 Wahlordnung).
- Nach Ablauf der unter 4) genannten Frist stellt der Wahlausschuss die Wählerlisten fest. Wahlberechtigt ist nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis einen Tag vor Ablauf der Wahlfrist in Textform nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der unter 4) genannten Frist entstanden ist (Per E-Mail: wahlausschuss@wiesbaden.ihk.de oder per Post: Wahlausschuss der IHK Wiesbaden, Wilhelmstr. 24-26, 65183 Wiesbaden) (§ 9 Abs. 5 Wahlordnung).
- Die wahlberechtigen IHK-Mitglieder können für ihre Wahlgruppe mit der jeweiligen Betriebsgrößenklasse in der Zeit vom 10. Oktober – 31. Oktober 2013 beim Wahlausschuss Wahlvorschläge in Textform einreichen (Per E-Mail: wahlausschuss@wiesbaden.ihk.de oder per Post: Wahlausschuss der IHK Wiesbaden, Wilhelmstr. 24-26, 65183 Wiesbaden) (§ 11 Abs. 1 und Abs. 2 Wahlordnung). Dazu stellt die IHK Wiesbaden ein ab dem 1. Oktober 2023 auf der IHK-Wahl-Website abrufbares Kandidaten-Formblatt bereit.
- Alle Bekanntmachungen des Wahlausschusses erfolgen auf der Website der IHK Wiesbaden.
Der Wahlausschuss der IHK Wiesbaden
Wiesbaden, 28. Juli 2023
Alice Born (Vorsitzende des Wahlausschusses), Jörg Brömer, Johanna Füllgraf, Paul Meuer, Annkatrin Söhngen
Zweite Bekanntmachung des Wahlausschusses über die Neuwahl der Vollversammlung 2024
- Die Wahlordnung der IHK Wiesbaden sieht vor, dass der Wahlausschuss unverzüglich nach Abschluss der Wahl (am 20. Februar 2024) das Wahlergebnis feststellt und die Namen der gewählten Kandidaten und Kandidatinnen bekannt macht (§ 19 Abs. 2 Wahlordnung).
- Über die Veröffentlichung weiterer Informationen zum Wahlergebnis entscheidet die Vollversammlung. Der Wahlausschuss hat der Vollversammlung vorgeschlagen, die folgenden weiteren Informationen zum Wahlergebnis der Vollversammlungswahl 2024 auf der IHK-Website zu veröffentlichen:
> Wahlbeteiligung insgesamt
> Wahlbeteiligung Handelsregister-Firmen
> Wahlbeteiligung Kleingewerbetreibende (KGTs)
> Wahlbeteiligung in den einzelnen Wahlgruppen - Die Vollversammlung ist auf ihrer Sitzung am 20. September 2023 diesem Vorschlag des Wahlausschusses gefolgt und hat die Veröffentlichung der genannten Informationen zum Wahlergebnis beschlossen.
Der Wahlausschuss der IHK Wiesbaden
Wiesbaden, 21. September 2023
Alice Born (Vorsitzende des Wahlausschusses), Jörg Brömer, Johanna Füllgraf, Paul Meuer, Annkatrin Söhngen
Dritte Bekanntmachung des Wahlausschusses über die Neuwahl der Vollversammlung 2024
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24. November 2023 die Wahlvorschläge geprüft, die innerhalb der Frist vom 10. – 31. Oktober 2023 eingegangen sind. Jede Kandidatenliste soll mindestens einen Kandidaten mehr enthalten, als in der Wahlgruppe und der Betriebsgrößenklasse zu wählen sind (§ 11 Abs. 5 Wahlordnung). Beim Wahlausschuss sind für alle 3 Wahlgruppen und Betriebsgrößenklassen genügend gültige Wahlvorschläge eingegangen, um diese Bedingung zu erfüllen.
Der Wahlausschuss hat die gültigen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge der ersten Familiennamen der Kandidaten zu Kandidatenlisten nach Wahlgruppen und Betriebsgrößenklassen zusammengefasst (§ 11 Absatz 1 Satz 5 der Wahlordnung) und gibt diese wie nachstehend bekannt (§ 11 Abs. 6 Wahlordnung): Übersicht Kandidat:innen
Der Wahlausschuss hat außerdem beschlossen, dass die Auszählung der elektronischen Stimmen am 20. Februar 2024 unmittelbar nach Abschluss der elektronischen Wahl um 12 Uhr erfolgt und das Wahlergebnis danach festgestellt und bekannt gemacht wird (§ 19 Abs. 2 Wahlordnung). Das Fristende für Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses (§ 20 Abs. 1 Wahlordnung) hat der Wahlausschuss auf den 20. März 2024 (24 Uhr) festgelegt.
Der Wahlausschuss der IHK Wiesbaden
Wiesbaden, 24. November 2023
Alice Born (Vorsitzende des Wahlausschusses), Jörg Brömer, Johanna Füllgraf, Paul Meuer, Annkatrin Söhngen
Vierte Bekanntmachung des Wahlausschusses über die Neuwahl der Vollversammlung 2024
Der Wahlausschuss der IHK Wiesbaden macht bekannt:
- Folgende Kandidatinnen und Kandidaten sind bei der Vollversammlungswahl 2024 in die Vollversammlung der IHK Wiesbaden gewählt worden: Übersicht neue Vollversammlungsmitglieder
- Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 20. März 2024 (24 Uhr), schriftlich beim Wahlausschuss eingegangen sein (§ 20 Wahlordnung): IHK Wiesbaden, Wahlausschuss, Wilhelmstr. 24-26, 65183 Wiesbaden. E-Mail: wahlausschuss@wiesbaden.ihk.de
Der Wahlausschuss der IHK Wiesbaden
Wiesbaden, 20. Februar 2024
Dr. Matthias Hildner (Vorsitzender des Wahlausschusses), Jörg Brömer, Paul Meuer, Annkatrin Söhngen
Fünfte Bekanntmachung des Wahlausschusses über die Neuwahl der Vollversammlung 2024
Der Wahlausschuss macht die von der Vollversammlung nach § 19 Abs. 3 der Wahlordnung beschlossenen weiteren Informationen zum Wahlergebnis bekannt:
- Wahlbeteiligung insgesamt 6,2 %
- Wahlbeteiligung Handelsregisterfirmen 10,1 %
- Wahlbeteiligung Kleingewerbetreibende 4,1 %
- Wahlbeteiligung Wahlgruppe I (Industrie, Banken und Versicherungswirtschaft) 10,7 %
- Wahlbeteiligung Wahlgruppe II (Handel und Tourismus) 4,9 %
- Wahlbeteiligung Wahlgruppe III (Dienstleistungswirtschaft) 6,3 %
Der Wahlausschuss der IHK Wiesbaden
Wiesbaden, 1. März 2024
Dr. Matthias Hildner (Vorsitzender des Wahlausschusses), Jörg Brömer, Paul Meuer, Annkatrin Söhngen