Digitale Signatur für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem IHK-Signaturservice für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Seit 2018 haben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige die Möglichkeit Gerichts- und Privatgutachten elektronisch bei Gericht einzureichen. Die Digitale Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel im elektronischen Rechtsverkehr und stellt hiermit den Nachweis der Echtheit und Originalität des Gutachtens dar.
Seit 2018 haben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige die Möglichkeit Gerichts- und Privatgutachten elektronisch bei Gericht einzureichen. Die Digitale Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel im elektronischen Rechtsverkehr und stellt hiermit den Nachweis der Echtheit und Originalität des Gutachtens dar.
Was benötige ich für die Beantragung der Digitalen Signatur?
- Kartenlesegeräte mit Tastenfeld
- PC mit Internetzugang und USB-Port (ab Windows 7)
- Signatursoftware
Was erscheint auf der Digitalen Signaturkarte?
- Vorname und Name des Sachverständigen
- Bestellungstenor
- Zuständige IHK
- Zusatz, dass die Digitale Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden kann
Was sind die Vorteile der Digitalen Signaturkarte?
- Zeitersparnis, gerade bei umfangreichen Gutachten
- Echtheit des Absenders und Unverfälschbarkeit des Gutachtens ist gewährleistet
- Alle relevanten Angaben zum Bestellungstenor gehen hervor (z.B. der Rundstempel wird elektronisch abgebildet)
- Anwendbar für Gerichts- und Privatgutachten
- Rechtskonform und zeitgemäß
Wenn Sie eine IHK-Signaturkarte beantragen möchten, müssen Sie bitte einen entsprechenden Termin vereinbaren und persönlich bei uns in der IHK erscheinen. Der Antragsvorgang dauert knapp 30 Minuten. Bringen Sie bitte zum Termin unbedingt einen noch mindestens vier Wochen lang gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.