Zahlungszeitraum für steuerfreien Corona-Zuschuss verlängert
Zahlungszeitraum für steuerfreien Corona-Zuschuss an Arbeitnehmer wurde verlängert
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, AbzStEntlModG) zugestimmt. Unter anderem wurde der Zahlungszeitraum für steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen (bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 verlängert bis zum 30. Juni 2021) nochmals bis 31. März 2022 verlängert. Der steuerfreie Gesamtbetrag (auch in mehreren Teilraten zahlbar) von insgesamt 1.500 Euro erhöht sich damit aber nicht. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrages wird gestreckt.