Umsatzsteuer Hotel und Gastronomie

Auf Speisen in Restaurants kann bis Ende 2023 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent angewendet werden. Die Abgabe von Getränken bleibt weiterhin vom ermäßigten Steuersatz ausgeschlossen.
Zur Unterstützung der Gastronomie hatte die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Steuerhilfegesetzgebung bereits im Frühjahr 2020 eine befristete Ermäßigung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie beschlossen. Um das Gastgewerbe auch weiter bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowie der Energiekrise zu unterstützen, bleibt der ermäßigte Umsatzsteuersatz nun bis zum 31. Dezember 2023 gelten.
Ein positiver Nebeneffekt: es verschiebt sich die erneute Umprogrammierung der Kassensysteme.
Zeitraum
bis 31. Dezember 2023
ab 1. Januar 2024
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle
7 Prozent
19 Prozent
Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung)
7 Prozent
7 Prozent
Getränke (Grundsatz)
19 Prozent
19 Prozent