Gewerbeanmeldung

Die Gewerbemeldestellen im Bezirk der IHK Wiesbaden finden Sie hier.

Formulare:
  1. für die Gewerbeanmeldung (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 140 KB)
  2. für die Gewerbeabmeldung (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 127 KB)
  3. für die Gewerbeummeldung (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 126 KB)
Grundsätzlich ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet. Dies gilt uneingeschränkt für jeden deutschen Staatsangehörigen. Für ausländische Staatsangehörige dagegen gelten besondere Bestimmungen.
1. Es gibt allerdings rechtliche Beschränkungen, die den Gewerbetreibenden mit bestimmten Pflichten belasten:
  • Eine dieser Pflichten ist in § 14 Gewerbeordnung (GewO) festgelegt, wonach jeder Gewerbetreibende eine Anzeige über die Aufnahme seiner gewerblichen Tätigkeit abgeben muss, unabhängig davon, in welcher Rechtsform der Betrieb geführt werden soll.
  • Ebenfalls angezeigt werden müssen: die Gründung einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle (Betriebsstätte), die Verlegung des Betriebes, der Wechsel und die Erweiterung der Tätigkeit sowie die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.
Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, droht eine Geldbuße.
3. Nicht anmelden müssen ihr Gewerbe:
  • Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Krankengymnasten, ...
  • Betriebe der Urproduktion ,wie Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei und Bergbau

Wichtig:

Jeder Unternehmer, gleichgültig welche Rechtsform und Tätigkeit (gewerblich, freiberuflich oder Urproduktion) muss – ohne besondere Aufforderung! – den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des Finanzamtes ausfüllen!!
Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden unter der Internet-Adresse www.elster.de zur Verfügung gestellt.
Zweifelsfragen zur Abgrenzung zwischen Gewerbe und Nicht-Gewerbe können ggf. mit dem Finanzamt geklärt werden.