Warnung vor gefälschten Rechnungen
Aktuell sind gefälschte Rechnungen für Handelsregistereintragungen im Umlauf. Abgerechnet wird ein Betrag von 740 €.
Die Rechnungen erfolgen auf dem Postweg im Anschluss an eine tatsächlich vom Adressaten vorgenommene Eintragung im Handelsregister, wobei der Originaltext der Eintragung rechts oben auf den Formularen abgedruckt ist.
Die Rechnungen stammen jedoch nicht vom Registergericht oder dem Bundesanzeiger.
Die Rechnungen erfolgen auf dem Postweg im Anschluss an eine tatsächlich vom Adressaten vorgenommene Eintragung im Handelsregister, wobei der Originaltext der Eintragung rechts oben auf den Formularen abgedruckt ist.
Die Rechnungen stammen jedoch nicht vom Registergericht oder dem Bundesanzeiger.
Der Versender bezeichnet sich im Logo als Gewerbe- und Handelsregister Deutschland, ergänzt um Bundesadler und Bundesflagge. Im Briefkopf der Formulare führt er die Bezeichnung GHRD, mit Sitz in Wiesbaden.
Dass es sich bei dem Formular um eine Rechnung handeln soll, wird offen angegeben, genauso offenkundig wird außerdem versucht, bei den Adressaten Druck zu erzeugen:
Zahlungsfrist 7 Werktage nach Erhalt
Bei nicht Fristgerechter Zahlung erfolgt keine Veröffentlichung .. Für eine neue Eintragung sowie Veröffentlichung entstehen weitere zusätzliche Kosten.
Kassenzeichen (Bei Zahlung stehts angeben): ..
Auf der Rückseite der Formulare werden sogar für den Fall der Nichteinhaltung der gesetzten Zahlungsfristen Vollstreckungsmassnahmen angedroht!
Mehrfach ist von Zwangsvollstreckung die Rede.
Mehrfach ist von Zwangsvollstreckung die Rede.
Eine Zahlungspflicht besteht jedoch nicht!
Die Formulare folgen dem üblichen Muster sogenannter Formularfallen bei Handelsregistereinträgen bis auf die Tatsache, dass kein vorausgefüllter Überweisungsträger beigefügt ist.
Allerdings kann die ausdrückliche Bezeichnung der Formulare als Rechnung einen Betrug darstellen, wenn wie hier der Versender zu einer solchen Abrechnung überhaupt nicht berechtigt ist und ein betroffenes Unternehmen irrtümlich zahlt. Hinzu kommt, dass das aufgebaute Drohszenario jeglicher Grundlage entbehrt.
Allerdings kann die ausdrückliche Bezeichnung der Formulare als Rechnung einen Betrug darstellen, wenn wie hier der Versender zu einer solchen Abrechnung überhaupt nicht berechtigt ist und ein betroffenes Unternehmen irrtümlich zahlt. Hinzu kommt, dass das aufgebaute Drohszenario jeglicher Grundlage entbehrt.
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, melden Sie sich gerne bei uns.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.