Achtung: Massenabmahnungen wegen Nutzung von Google Fonts
Aktuell gibt es zwei große Abmahnwellen wegen dynamischer Einbindung von Google Fonts auf der Homepage.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) hat dazu eine Warnmeldung auf seiner Homepage veröffentlicht.
Es bestehen Zweifel an der Berechtigung der Abmahnungsschreiben. Verschiedene Aspekte legen den Schluss nahe, dass die Geltendmachung der Ansprüche lediglich dazu dient, innerhalb kurzer Zeit massenhaft relativ niedrige Beträge zu vereinnahmen.
Auffällig ist die hohe Zahl der versendeten Abmahnungen, die zwar also solche bezeichnet werden, im wettbewerbsrechtlichen Sinn aber keine Abmahnungen darstellen.
Bislang gibt es keine Hinweise, dass die angedrohten Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Schutzverband empfiehlt den Betroffenen:
- Nehmen Sie derartige Abmahnungen unbedingt zum Anlass, die eigene Website von einem Fachmann überprüfen zu lassen.
- Stellen Sie die dynamische Einbindung von Google Fonts (und auch weitere Einbindungen) auf lokale Einbindung um.
- Für eine Zahlung besteht angesichts fehlender Klageverfahren bei gleicher Fallkonstellation derzeit kein Anlass.
- Falls Sie dennoch verklagt werden, sollten Sie sich dann anwaltlich vertreten lassen.
- Ist eine Reaktion auf die Abmahnung erforderlich? Zur effektiven Rechtsverteidigung nicht. Im unwahrscheinlichen Fall einer Klage kann man den ohnehin nicht sehr hohen Zahlungsanspruch unter Inkaufnahme weiterer Kosten, die sich an der Höhe der Klagesumme orientieren, auch noch vor Gericht anerkennen.
- Was ist noch zu tun? Senden Sie uns gerne eine Kopie des erhaltenen Schreibens zu, damit wir diese gesammelt an den DSW weitergeben können. Um den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs zu erhärten. benötigt der DSW weitere Informationen, insbesondere zum Umfang der Aussendungen sowie etwaiger Klageverfahren.