Betriebsbedingte Gründe

Anknüpfungspunkt für die betriebsbedingte Kündigung sind dringende betriebliche Gründe, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen. Es handelt sich dabei um eine unternehmerische Organisationsentscheidung oder eine sonstige Unternehmensbedingung, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes führt.
Beispiele
  • Rationalisierungsmaßnahmen
  • Betriebsteilstillegung
  • Umsatzrückgang

Dringlichkeit
Die betrieblichen Gründe müssen „dringend“ sein. Notwendig ist, dass keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung besteht (z.B. Versetzung auf einen anderen, freien, gleichwertigen Arbeitsplatz im Betrieb).
Interessenabwägung
Es erfolgt eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Bei vollständiger Würdigung muss eine Kündigung notwendig, angemessen und billigenswert sein. Es darf dem Arbeitgeber nicht möglich sein, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch Kündigung zu entsprechen.
Wichtig:
Das Unternehmen muss eine umfassende Interessenabwägung (Sozialauswahl) unter den einzelnen Arbeitnehmern vornehmen.