Ursprungszeugnisse
Was ist ein Ursprungszeugnis?
Im internationalen Warenverkehr werden oftmals Nachweise über den Ursprung der zu liefernden Waren verlangt. Dazu dient das Ursprungszeugnis.
Die Gründe dafür können vielfältig sein:
- Überwachung von Importbeschränkungen/ Kontrolle von Warenbewegungen
- Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
- Anwendung von Handels- und Zollvorteilen
- Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen
- kundenspezifische Anforderungen
Um ein Ursprungszeugnis bei der IHK beantragen zu können, muss der Antragsteller Firmensitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im IHK-Bezirk haben und die Ware versandbereit sein oder sich in der Versendung befinden.
Grundlage für die Ermittlung des handelspolitischen (auch "nichtpräferenziellen") Ursprungs ist das Zollrecht der Europäischen Union.
- Eine Ware, die vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt wurde, hat ihren Ursprung in diesem Land (Art. 60 Abs. 1 Zollkodex der Union)
- Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt sind, hat ihren Ursprung in jenem Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses durchgeführt wurde oder diese eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt (Art. 60 Abs. 2 Zollkodex der Union).
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden (§ 271 StGB, § 415 ZPO) mit Beweiskraft für und gegen jedermann und genießen damit öffentlichen Glauben.
Wie beantragt man ein Ursprungszeugnis?
Onlineverfahren – elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)
Ursprungszeugnisse und andere Außenhandelsdokumente können in einem Online-Verfahren digital bei der IHK beantragt werden.
So starten Sie in wenigen Schritten:
So starten Sie in wenigen Schritten:
- Sie benennen zunächst einen Administrator, welcher als zentraler Ansprechpartner für die IHK dient und die Benutzer des Unternehmens selbstständig verwaltet.
- Schicken Sie uns dazu bitte das ausgefüllte Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB) zur Benennung des Administrators per Email an international@wiesbaden.ihk.de.
- Sie erhalten daraufhin Ihre Registrierungsdaten und können sich damit in der Online-Anwendung anmelden und die künftigen Benutzer anlegen.
- Haben Sie bereits Formulare ohne Seriennummer erworben? Die Online-Formulare erhalten Sie bei uns oder können sie bei Formularverlagen bestellen.
- Los geht’s, Sie können nun mit einem kostenlosen Testantrag starten, um sich mit der Anwendung vertraut zu machen.
Ablauf des elektronischen Antragsverfahren
1. Anmeldung: Sie melden sich im System mit Benutzerdaten und Passwort an.
2. Antrag ausfüllen: Sie füllen das UZ Formular online aus. Relevante Dokumente (Nachweise und zu bescheinigende Dokumente) können angehängt werden.
3. Antrag einreichen: Sie reichen das UZ ein – der Antrag wird elektronisch an die IHK übermittelt.
4. Antragsprüfung durch die IHK: Wir prüfen den Antrag. Eventuelle Rückfragen können elektronisch übermittelt werden.
5. Bewilligung: Wir bewilligen den Antrag mit einer qualifizierten Signatur. Hier erhält der Antrag unser IHK Siegel und Unterschrift.
6. Ursprungszeugnis ausdrucken: Sie drucken das Ursprungszeugnis direkt im Unternehmen mit Siegel und Unterschrift der IHK auf (vorab erworbene) Formulare aus.
NEU: Ab dem 15.09.2025 haben Sie die Möglichkeit des Downloads des digitalen Ursprungszeugnisses und der dazugehörigen Bescheinigungen.
Die ausgestellten digitalen Ursprungszeugnisse/Bescheinigungen entsprechen dem öffentlich-rechtlichen Urkundenwesen in Bezug auf Integrität, Authentizität und Verbindlichkeit. Einen Quick-Guide für Unternehmen finden Sie rechts verlinkt.
Die ausgestellten digitalen Ursprungszeugnisse/Bescheinigungen entsprechen dem öffentlich-rechtlichen Urkundenwesen in Bezug auf Integrität, Authentizität und Verbindlichkeit. Einen Quick-Guide für Unternehmen finden Sie rechts verlinkt.
Was ist bei der online Beantragung besonders zu beachten?
- Elektronisch ausgestellte UZ und bescheinigte Dokumente werden im Ausland in der Regel anerkannt (im Zweifelsfall empfiehlt sich immer die Rücksprache mit dem Kunden).
- Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden.
Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB - Beim Drucken des eUZ werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet, diese können direkt bei uns oder bei Formularverlagen bestellt werden.
- Nutzer der eUZ-Anwendung erhalten einen Gebührenbescheid. Eine detaillierte Übersicht kann sich der Nutzer über den Statistik-Bereich im eUZ ansehen. Auch der Gebührenbescheid kann per Email versendet werden. Somit wurde der gesamte Prozess digitalisiert.
- Wenn Unternehmen die eUZ-Anwendung nutzen, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen. Die dafür benötigte Ausfüllhilfe finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 630 KB). Sprechen Sie uns zu Weiterem gerne an.
Was kostet ein Ursprungszeugnis?
Gebühr für die Ausstellung eines Ursprungszeugnis im Onlineverfahren (eUZ) |
10,00 Euro |
Gebühr für die Ausstellung eines Ursprungszeugnis im Papierverfahren |
12,00 Euro |
Formular "Ursprungszeugnis" (eUZ) | 0,50 Euro |
Formular "Ursprungszeugnis" (Papierverfahren) | 0,60 Euro |
Formular "Durchschrift Ursprungszeugnis" | 0,50 Euro |