Hessen Mikrodarlehen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet das Kreditprogramm Hessen-Mikrodarlehen im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung an. Mit dem Hessen-Mikrodarlehen werden Förderkredite zur mittelfristigen Finanzierung für die Gründung (Neugründung oder Übernahme) eines Einzelunternehmens in Hessen möglich. Diese Förderkredite werden aus Mitteln der WIBank vergeben.
Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens (binnen 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder Betriebsübernahme) planen und über geeignete kaufmännische als auch fachliche Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel betragen.
Förderumfang: Je Existenzgründung beträgt das maximale Kreditvolumen 35.000 Euro, das Mindestkreditvolumen beträgt 3.000 Euro. Das Hessen-Mikrodarlehen darf zweimal je Gründungs- bzw. Festigungsvorhaben gewährt werden, sofern die Summe des bereits gewährten Hessen-Mikrodarlehen und des neu beantragten die 35.000 Euro nicht übersteigen.
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln:
  • alle Formen der Existenzgründung (Errichtung oder Übernahme), Erwerb einer tätigen Beteiligung
  • Festigungsmaßnahmen
  • erneute Unternehmensgründung
  • gewerbliche Baukosten
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Auftragsvorfinanzierung
  • Betriebsmittel
  • Aufstockung des Warenlagers
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
Von einer Finanzierung sind hierbei ausgeschlossen:
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Ablösung von Bankverbindlichkeiten
  • Ablösung von vorhandenen Gesellschafterdarlehen
  • Anschlussfinanzierungen
  • Prolongationen
Hessen-Mikrodarlehen: Antragstellung für IHK-zugehörige Unternehmen aus Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis und Hochheim über die IHK Wiesbaden als Kooperationspartner der WIBank:
Die Einreichung des Antrages erfolgt bei dem zuständigen Kooperationspartner, bei dem ein Beratungsgespräch zur Gründungs- und Geschäftsidee stattgefunden haben muss. Dabei kann sich der Kooperationspartner von dem Vorhaben überzeugen sowie dem Antragsteller Hinweise zu Fördermöglichkeiten und betriebswirtschaftlichen Aspekten aufzeigen.
Der Antragsteller reicht dem Kooperationspartner folgende Unterlagen ein:
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • De-minimis-Erklärung
  • Schufa-Auskunft
  • Beim Einsatz von Eigenkapital ist ein Nachweis erforderlich (Kontoauszug)
  • Nachweis über sonstige Einnahmen - auch vom Lebenspartner (Beispiele: Gründungszuschuss, ALG II, Lohn, Gehalt, Renten, Unterhalt, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
  • Weitere Unterlagen gem. Antrag bei Übernahme von bestehenden Unternehmen
Der Kooperationspartner leitet alle Dokumente an die WIBank weiter. Er erstellt außerdem eine schriftliche Stellungnahme zum Vorhaben, die ebenfalls an die WIBank gesendet wird.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der WIBank oder bei Ihrem Kooperationspartner.