Beratungsförderung

Bezuschusste Beratung über das RKW Hessen

Für Existenzgründer kann die Beratung über das RKW Hessen mit Fördermitteln des Landes Hessen und der EU bezuschusst werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des RKW Hessen.

Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)

Das neue bundesweite Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an bestehende kleine und mittlere Unternehmen. Ein qualifizierter Unternehmensberater begleitet und betreut Sie als Coach bei unterschiedlichen Herausforderungen und Problemen der Unternehmensführung.
Wer wird gefördert?
  • neu gegründete Unternehmen (Jungunternehmen) innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung
  • am Markt bestehende Unternehmen (Bestandsunternehmen) ab dem dritten Jahr nach Gründung sowie
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (Unternehmen in Schwierigkeiten
Was wird gefördert?
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen
  • zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrung
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens
  • Junge Unternehmen bis zu 2 Jahre am Markt 50 % Zuschuss bei einer Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro (alte BL).
  • Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung 50 % Zuschuss bei einer Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro (alte BL).
  • Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Alter und Standort 90% Zuschuss bei einer Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA
  • Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen
  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Für Gewerbetreibende in Wiesbaden, im Rheingau-Taunus-Kreis und Hochheim ist dies die IHK Wiesbaden.
  • Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Weitere ausführliche Informationen zur Antragsberechtigung und zum Ablauf des Programms finden Sie auf den Seiten des BAFA.
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
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