Erläuterungen zur Ausbilder-Eignungsprüfung

Am 1. August 2009 ist die überarbeitete Ausbilder-Eignungsverordnung in Kraft getreten. Die Prüfungsordnung lässt die Verpflichtung aufleben, dass derjenige, der ausbilden will, eine berufs- und arbeitspädagogische Prüfung nachweisen muss. Bezogen auf die Prüfung sind einige Veränderungen enthalten, die in unserer Erläuterung erklärt werden und dazu dienen sollen, dass der Prüfungsausschuss und der Prüfling von den gleichen Voraussetzungen ausgehen können.
Rechtlicher Rahmen
  • Die Ausbilder-Eignungsverordnung regelt den Geltungsbereich, die Inhalte, die Befreiungsmöglichkeiten und das Inkrafttreten der Prüfung. Die Rahmenbedingungen für die Durchführung dieser Prüfung sind in der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Wiesbaden“ geregelt.
  • Zur Teilnahme an der Prüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen mehr. Dies bedeutet, dass das Bestehen der Prüfung nicht automatisch dazu führt, dass die Ausbildungsberechtigung erworben wird. Hierfür ist der Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen, der dann im Ausbildungsfall von der IHK überprüft wird.
Teilnahme an der Prüfung
  • Die Anmeldung zur Ausbilder-Eignungsprüfung erfolgt Online auf der Homepage der IHK Wiesbaden. Wenn Sie den Anmeldebogen ausgefüllt haben, erhalten sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn Sie diesen angeklickt haben, ist Ihre Anmeldung abgeschlossen. Sie erhalten keine Bestätigungsmail.
    Vorbereitungslehrgänge werden von privaten Bildungsanbietern durchgeführt. Welche dies sind, können Sie der Internetseite www.wis.ihk.de (Anbieterliste) entnehmen.
    Für die Organisation der Prüfung ist bei der IHK Wiesbaden Julia Kiefer zuständig. Sie erreichen sie unter folgenden Kontaktdaten:

Julia Kiefer, Tel. 0611 1500-135; E-Mail; j.kiefer@wiesbaden.ihk.de

Zuständigkeit der IHK Wiesbaden
In der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Wiesbaden ist in § 8 Abs. 2 geregelt, wann die IHK Wiesbaden für die Abnahme der Prüfung zuständig ist. Zuständig ist die IHK Wiesbaden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) der Prüfling an einem Fortbildungslehrgang in Präsenz im Bezirk der IHK Wiesbaden teilgenommen hat
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbständig tätig ist im Bezirk der IHK Wiesbaden
c) seinen Wohnsitz im Bezirk der IHK Wiesbaden hat

Ablauf und Inhalt der Prüfung
Vorbereitungslehrgang
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, ist der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs nicht verpflichtend.
Schriftlicher Teil:
  • Dauer der schriftlichen Prüfung: drei Stunden.
  • Der schriftliche Teil der Prüfung wird schriftlich in programmierter Form (80 Multiple Choice – Fragen) als Tabletprüfung durchgeführt. 
  • Die Prüfungsaufgaben enthalten eine unterschiedliche Anzahl an Antwortalternativen (Distraktoren), wobei alle geforderten richtigen Lösungen gefunden werden müssen. Teilpunkte werden nicht vergeben. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich.
Praktischer Teil:
  • Dauer der praktischen Prüfung: Insgesamt 30 Minuten.
  • Davon für die Präsentation 15 Minuten und 15 Minuten für das Fachgespräch.
  • Die praktische Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.
  • Sollte sich ein Prüfungsteilnehmer für eine Unterweisung oder ein Rollenspiel entscheiden, ist von ihm eine Person mitzubringen, die die Rolle des Auszubildenden übernimmt. Eine Person aus dem Prüfungsausschuss kann diese Aufgabe nicht übernehmen.
Auswahl des praktischen Themas:
  • Die Ausbilder-Eignungsverordnung verlangt, dass der Prüfling eine berufstypische Ausbildungssituation wählt.
  • Im Regelfall sollte dies immer eine Einheit aus dem Ausbildungsberuf darstellen, in dem später ausgebildet werden soll.
  • Grundsätzlich sollte es aber immer eine Situation aus einem Berufsausbildungsverhältnis sein, da dies der Zielsetzung der Prüfungsordnung entspricht.
  • In allen Fällen der praktischen Prüfung ist davon auszugehen, dass es sich um eine Ausbildungssituation aus der betrieblichen Praxis handelt.
Ausbildungssituationen können sein:
  • Unterweisung am Arbeitsplatz
  • Beurteilungsgespräch
  • Kritikgespräch
  • Betrieblicher Unterricht
  • Ausbildungsprojekt
  • usw.
Methoden zur Durchführung des praktischen Prüfungsteils
  • Präsentation: Eine Präsentation ist die Darstellung einer Ausbildungssituation ohne Auszubildenden, d.h. der Prüfling stellt dar, wie er die Ausbildungssituation durchführen würde. Wichtig ist hierbei, dass der methodische Ansatz bei dieser Vortragsart erkennbar ist. Es handelt sich also nicht um einen reinen Vortrag.
  • Unterweisung: Eine Unterweisung ist eine praktische Demonstration einer Ausbildungssituation mit einem Auszubildenden, z. B. die Vier-Stufen-Methode.
  • Rollenspiel: Als weitere Möglichkeit kommt das Rollenspiel infrage, das sich besonders bei Beurteilungsgesprächen oder Kritikgesprächen anbietet und eine Ausbildungssituation mit zwei Personen darstellt.
Durchführung bzw. Umsetzung des praktischen Prüfungsteils
Die Präsentation sollte folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen:
  • Eröffnung, Vorstellung
  • Beschreibung der Ausgangssituation (Ist-Zustand)
  • Problemstellung und Analyse
  • Zielformulierung (Soll-Zustand)
  • Problemlösung, Alternativen, Begründung
Die Präsentation sollte darüber hinaus folgende formale Aspekte berücksichtigen:
  • Medieneinsatz, Medienumgang
  • Präsentationstechnik, Gestik, Mimik, Sprache
  • Zeitlicher Rahmen der Präsentation
Die Durchführung der Präsentation muss erkennen lassen, dass der Prüfling die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten besitzt.
Ablauf der praktischen Prüfung:
Beginnen Sie die praktische Prüfung immer damit, dass Sie sich vorstellen und dem Prüfungsausschuss eine kurze (1 bis 2 Minuten) Darstellung Ihrer Präsentation geben und beginnen Sie dann mit Ihrer geplanten Ausbildungssituation.
Bewertung und Zeugnis
  • Der praktische Teil der Prüfung setzt sich aus der Präsentation/Rollenspiel/Unterweisung usw. und einem Fachgespräch zusammen. In diesem Fachgespräch ist die Auswahl und Gestaltung der praktischen Prüfung zu begründen. Beide Teile der Prüfung fließen jeweils mit 50% in das Endergebnis ein
  • Für die bestandene Prüfung wird ein Zeugnis vergeben, aus dem die Punkte und Noten jeweils für den schriftlichen und praktischen Teil der Prüfung hervorgehen.
Stand: August 2023