Hilfsmittel + Formelsammlungen bei Weiterbildungsprüfungen
In IHK-Fortbildungsprüfungen dürfen nur noch bestimmte Formelsammlungen und Tabellenbücher verwendet werden.
Formelsammlungen:
Ist in Ihrer Weiterbildungsprüfung eine Formelsammlung als Hilfsmittel erlaubt, dann wird die Formelsammlung von der IHK zusammen mit den Prüfungsaufgaben ausgeteilt und nach der Prüfung zusammen mit den Prüfungsunterlagen wieder eingesammelt.
Ist in Ihrer Weiterbildungsprüfung eine Formelsammlung als Hilfsmittel erlaubt, dann wird die Formelsammlung von der IHK zusammen mit den Prüfungsaufgaben ausgeteilt und nach der Prüfung zusammen mit den Prüfungsunterlagen wieder eingesammelt.
Insgesamt gibt es zwei unterschiedliche Formelsammlungen. Die erste Ausgabe ist bestimmt für Betriebswirte, Technische Betriebswirte, Fachwirte und Fachkaufleute. Die zweite Ausgabe gilt ausschließlich für Meister/Industriemeister.
Zur Vorbereitung auf Ihre Prüfung können Sie die in Frage kommende Ausgabe der Formelsammlung ab sofort kostenpflichtig über die Bildungs-GmbH des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) online bestellen.
Beide Vorbereitungsvarianten sind inhaltlich identisch mit den späteren Prüfungsvarianten. Sie unterscheiden sich jedoch durch ein andersfarbiges Layout sowie ein anderes Papier.
Selbstverständlich darf in der Prüfung nur mit den von der IHK ausgeteilten Formelsammlungen gearbeitet werden.
Selbstverständlich darf in der Prüfung nur mit den von der IHK ausgeteilten Formelsammlungen gearbeitet werden.
Positivlisten (Tabellenbücher)
Bei gewerblich-technischen Prüfungen sind in der Regel auch Tabellenbücher als Hilfsmittel zugelassen. Der DIHK hat hierfür eine Positivliste (Liste der zugelassenen Tabellenbücher) erarbeitet, die die gängigen Standardwerke berücksichtigt und die kontinuierlich ergänzt bzw. überarbeitet wird.
Bei gewerblich-technischen Prüfungen sind in der Regel auch Tabellenbücher als Hilfsmittel zugelassen. Der DIHK hat hierfür eine Positivliste (Liste der zugelassenen Tabellenbücher) erarbeitet, die die gängigen Standardwerke berücksichtigt und die kontinuierlich ergänzt bzw. überarbeitet wird.
Welche Tabellenbücher konkret für Ihre jeweilige gewerblich-technische Prüfung zugelassen sind, können Sie der Hilfsmittelliste entnehmen.