Pflichten für Versicherungsvermittler und -berater
Versicherungsvermittler und -berater haben die Pflichten nach der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) zu beachten, die sich aus der zum 20.12.2018 novellierten VersVermV ergeben. Zu den Pflichten nach der VersVermV gehören insbesondere:
- Pflicht zur Weiterbildung nach § 7 VersVermV
- Mitteilungspflichten gegenüber der Registerbehörde nach § 9 VersVermV
- Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 14 VersVermV
- Informationspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer nach §§ 15 und 16 VersVermV
- Beschwerdemanagement nach § 17 VersVermV
- Besondere Pflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten nach §§ 18 und 19 VersVermV
- Pflicht zur Sicherheitsleistung, Versicherung nach § 20 VersVermV bei Annahme von Geldern des Versicherungsnehmers für das Versicherungsunternehmen
- Aufzeichnungspflichten nach § 22 VersVermV
Pflichten nach dem Telemediengesetz (Impressumspflicht)
Im Merkblatt "Impressumspflichten" finden Sie Informationen zu den Pflichtangaben im Internet-Impressum sowie verschiedene Impressumsmuster.