Pflichten für Versicherungsvermittler und -berater

Versicherungsvermittler und -berater haben die Pflichten nach der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) zu beachten, die sich aus der zum 20.12.2018 novellierten VersVermV ergeben. Zu den Pflichten nach der VersVermV gehören insbesondere:
Pflichten nach dem Telemediengesetz (Impressumspflicht)
Im Merkblatt "Impressumspflichten" finden Sie Informationen zu den Pflichtangaben im Internet-Impressum sowie verschiedene Impressumsmuster.