Impressumspflichten für Versicherungsvermittler und -berater
Bei einem geschäftsmäßigen Internetauftritt sind generell bestimmte Informationspflichten zu beachten. Insbesondere das Impressum muss nach dem Telemediengesetz zwingend einige Angaben enthalten.
Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler sowie Wohnimmobilienverwalter sind zusätzliche Angaben im Internet-Impressum erforderlich: Nach der Gewerbeordnung (GewO) bestehen grundsätzlich Erlaubnis- und Registrierungspflichten für Versicherungsvermittler (nach §§ 34d Absatz 1, 11a GewO), Versicherungsberater (nach §§ 34d Absatz 2, 11a GewO), Finanzanlagenvermittler (nach §§ 34f, 11a GewO), Honorar-Finanzanlagenberater (nach §§ 34h, 11a GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (nach §§ 34i, 11a GewO). Zudem besteht grundsätzlich eine Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter (nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO). Dieses Merkblatt informiert über die Anforderungen, die sich hieraus für die Ergänzung des Internet-Impressums dieser Gewerbetreibenden ergeben.
- Telemediendienst im Rahmen einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG) hat der geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
Versicherungsvermittler (Makler und Mehrfachagenten), Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler sowie Wohnimmobilienverwalter bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung und müssen daher die zuständige Aufsichtsbehörde im Internet-Impressum angeben. Gleiches gilt für sogenannte produktakzessorische Versicherungsvermittler, auch wenn sie sich von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 Seite 3 von 17 GewO ausnehmen lassen können. Auch hier ist eine Ergänzung des Internet-Impressums um die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Entscheidend ist dabei allein die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Erteilung der Erlaubnis bzw. der Ausnahme von der Erlaubnispflicht ist dagegen unbeachtlich. Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch die sogenannten gebundenen Versicherungsvertreter nach § 34d Absatz 7 Nummer 1 GewO sowie die Annexvermittler nach § 34d Absatz 8 GewO, da diese nicht der Erlaubnispflicht nach § 34d GewO unterliegen, sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 34d Absatz 7 Nummer 1 und Absatz 8 GewO halten.
- Zuständige Aufsichtsbehörde
Ist die jeweils zuständige Erlaubnisbehörde, da diese für Erteilung der Erlaubnis, die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig ist. Das Impressum ist bei den oben genannten Versicherungsvermittlern und –beratern daher um die Angaben zur jeweils zuständigen Erlaubnisbehörde zu ergänzen: Name und Postanschrift sowie nach Möglichkeit ein entsprechender Link auf das Internetportal.
Beachten Sie: Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich die zuständige Aufsichtsbehörde. Es ist immer die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum anzugeben.
- Angaben zur Registrierung
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG ist derjenige, der im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, verpflichtet, die Registernummer und den Registernamen im Impressum anzugeben. Das Vermittlerregister wird im Gesetzeswortlaut derzeit zwar nicht genannt, wir empfehlen aber dennoch, das Impressum um die Angaben zum Register zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Vermittlerregister erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Versicherungsvermittlerregisters (www.vermittlerregister.info) und die Registrierungsnummer.
- Weitere zusätzliche Angaben für reglementierte Berufe
Weiter ist § 5 Abs. 1 Nr. 5 a bis c TMG zu beachten. Die Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler udn Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler fallen zwar nicht unter die dort genannten Richtlinien, aufgrund aktueller Rechtsprechung empfehlen wir aber gleichwohl, das Impressum um die dort genannten Angaben zu ergänzen. Dies bedeutet, dass folgende Angaben mitzuteilen sind:
- die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
- die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
Berufsrechtliche Regelungen für Versicherungsvermittler und -berater:
- § 34d Gewerbeordnung (GewO) für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater - §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) - Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
Berufsrechtliche Regelungen für Finanzanlagenvermittler:
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
Berufsrechtliche Regelungen für Honorar-Finanzanlagenberater:
- §§ 34h i. V. m. 34f Absatz 2 bis 6 Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
Berufsrechtliche Regelungen für Immobiliardarlehensvermittler:
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
- §§ 655a-655e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Art. 229 § 38 und Art. 247 §§ 13, 13b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Berufsrechtliche Regelungen für Honorar-Immobiliardarlehensberater:
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
- §§ 655a, 511 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Art. 247 §§ 13b, 18 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Beachte: Die Wohnimmobilienverwaltung sowie die Tätigkeiten als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder Baubetreuer im Sinne des § 34c GewO gehören nicht zu den reglementierten Berufen im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 5 littera a bis c GewO. Angaben zur Berufskammer, der gesetzlichen Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen sind daher in Bezug auf diese Tätigkeiten nicht erforderlich.
Beispiele
Impressum eines Wohnimmobilienverwalters und Immobilienmaklers (Einzelunternehmer):
Max Mustermann
Musterstraße 1
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 12345678
Fax: 0611 1234567
E-Mail: info@Mueller.de
USt-IdNr.: DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 4 Gewerbeordnung (Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter), Aufsichtsbehörde: Gewerbeordnungsamt Stadt Wiesbaden, Alcide-de-Gasperi-Straße 1, 65197 Wiesbaden, Internetadresse Aufsichtsbehörde
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Das Impressum einer Versicherungsvertreter-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung: Mustermann GmbH Geschäftsführer: Max Mustermann Musterstraße 1
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 12345678
Fax: 0611 1234567
E-Mail: info@MustermannVersicherungen.deHandelsregister: Amtsgericht Wiesbaden HRB 12345 USt-IdNr.: DE 123456789 (nur soweit vorhanden) Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (Versicherungsvertreter), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden, www.ihk.de/wiesbaden Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr.: D-1A2B-3C456-78 Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26. 65183 Wiesbaden, www.ihk.de/wiesbaden (nur falls Sitz im Kammerbezirk der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden ist, sonst bitte jeweils zuständige IHK angeben) Berufsrechtliche Regelungen: - § 34d Gewerbeordnung (GewO) - §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) - § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) - Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden. |
Das Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns (Versicherungsvertreter mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 GewO als produktakzessorischer Versicherungsvertreter) nach erteilter Ausnahme von der Erlaubnispflicht und Registrierung: Autohaus Max Mustermann e. K. Musterstraße 1
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 12345678
Fax: 0611 1234567
E-Mail: info@AutohausMustermann.deHandelsregister: Amtsgericht München HRA 12345 USt-IdNr.: DE 123456789 (nur soweit vorhanden) Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden, www.ihk.de/wiesbaden Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): D-1A2B-3C456-78 Berufsbezeichnung: Produktakzessorischer Versicherungsvertreter nach § 34d Absatz 6 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26. 65183 Wiesbaden, www.ihk.de/wiesbaden (nur falls Sitz im Kammerbezirk der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden ist, sonst bitte jeweils zuständige IHK angeben) Berufsrechtliche Regelungen: - § 34d Gewerbeordnung (GewO) - §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) - § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) - Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden. |
Das Impressum eines Immobiliardarlehensvermittlers (Einzelunternehmer) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich Erlaubnisse nach §§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 (Immobilienmakler und Darlehensvermittler), 34d Absatz 1 (Versicherungsmakler) und § 34f Absatz 1 (Finanzanlagenvermittler) Gewerbeordnung besitzt, nach Erlaubniserteilung und Registrierung: Hans Müller Musterstraße 1
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 12345678
Fax: 0611 1234567
E-Mail: info@Mueller.deUSt-IdNr.: DE 123456789 (nur soweit vorhanden) Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 Gewerbeordnung (Immobilienmakler und Darlehensvermittler), Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Gewerbeordnungsamt Stadt Wiesbaden, Alcide-de-Gasperi-Straße 1, 65197 Wiesbaden, Internetadresse Aufsichtsbehörde Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Erlaubnis nach §34f Absatz 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler) Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26. 65183 Wiesbaden, www.ihk.de/wiesbaden Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr. D-1A2B-3C456-78 (für § 34d GewO), Registrierungs-Nr. D-F-179-A1B 2-34 (für § 34f GewO), Registrierungs-Nr. D-W-179-A1B 2-34 (für § 34i GewO) Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland, Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26. 65183 Wiesbaden, www.ihk.de/wiesbaden (nur falls Sitz im Kammerbezirk der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden ist, sonst bitte jeweils zuständige IHK angeben) Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Versicherungsmakler: - § 34d Gewerbeordnung (GewO) - §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) - § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) - Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler: - § 34f Gewerbeordnung (GewO) - Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermitter: - § 34i Gewerbeordnung (GewO) - Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) - §§ 655a-655e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Art 229 § 38 und Art. 247 §§ 13, 13b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden. |
Hinweis: Dieses Merkblatt dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung dieses Merkblatts kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die in diesem Merkblatt dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen.