Geldwäsche - Verpflichtete und Risikoanalyse
Selbständige, ungebundene Versicherungsvermittler sind Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Geldwäschegesetz (GWG), wenn sie folgende Prüdukte vermitteln:
- Lebensversicherungen nach der Richtlinie 2009/138/EG, z.B. Lebensversicherungen mit Prämienrückgewähr sowie zur Lebensversicherung abgeschlossene Zusatzversicherungen gegen Berufsunfähigkeit, Invalidität durch Unfall oder Krankheit
- Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr
- Darlehen im Sinne von § 1 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG)
- Kapitalisierungsprodukte
Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung oder gebundene Versicherungsvermittler fallen hingegen nicht unter den Anwendungsbereich des GWG.
Eine wirksame Geldwäscheprävention setzt sich in aller Regel zusammen aus dem Risikomanagement (§ 4 ff. GwG), das aus einer Risikoanalyse (§ 5 GWG) und daraus abgeleiteten internen Sicherungsmaßnahmen besteht, den Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden (§§ 10 ff. GwG) und der Verdachtsmeldepflicht (§ 43 GwG). Zusätzlich bestehen umfassende Dokumentationspflichten (§ 8 GwG).
Ziel der Risikoanalyse ist es, die Risiken des eigenen Vermittlerunternehmens zu erkennen und auf dieser Grundlage geeignete geldwäschepräventive Maßnahmen zu treffen.
Die Maßnahmen, mit denen der Vermittlerbetrieb gegen Geldwäsche abzusichern ist, sind umso umfassender, je höher das Unternehmens- und Geschäftsrisiko ist. Die Risikoanalyse ist schriftlich zu verfassen und regelmäßig zu überprüfen. Auf Verlangen ist der zuständigen Aufsichtsbehörde die Analyse in der jeweils aktuellen Version vorzulegen.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist nach § 50 Nr. 9 GwG die zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung des Geldwäschegesetzes für die Verpflichteten des so genannten Nichtfinanzsektors im Regierungsbezirk und bietet auf seiner Homepage zahlreiche Informationen für die Verpflichteten an.
Ab dem 1. Januar 2024 besteht für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz eine Registrierungspflicht im elektronischen Meldeportal „goAML Web” der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Weitere Informationen finden Sie hier.