Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist überwiegend am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes ist eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes aus dem Jahr 1951. Zur Anpassung des Gesetzes an die heutige Zeit gehört beispielsweise der leichtere barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss. Das Gesetz enthält außerdem unter anderem folgende Änderungen:
Zertifizierung des Verwalters
Neu aufgenommen ist, dass zukünftig – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gefordert werden kann. Möglich ist dies frühestens 2 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, also zum 1. Dezember 2022. Die Einzelheiten zu Ausnahmetatbeständen, Inhalt und Umfang der von den Industrie- und Handelskammern abzunehmenden Prüfung als “Zertifizierter Verwalter” werden noch in einer Rechtsverordnung festgelegt. Sobald nähere Details vorliegen, informieren wir an dieser Stelle.
Für Verwalter, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes als Verwalter tätig waren, gilt der Verwalter gegenüber dieser Gemeinschaft - für eine Übergangszeit von 3,5 Jahren -als zertifizierter Verwalter.
Digitale Versammlungen
Wohnungseigentümer können künftig beschließen, dass eine Online-Teilnahme an den Versammlungen möglich ist. Gerade in der Corona-Krise hatte sich die Notwendigkeit gezeigt, auf eine verpflichtende Präsenz verzichten zu können.
Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen
Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter.
Energetische Sanierung
Die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen und energetischer Sanierung führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
Verwaltungsprozesse werden effektiver und rechtssicherer
Wohnungseigentümer erhalten mehr Rechte, unter anderem auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und auf einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Dieser soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben. Weitere Schwerpunkte der Reform betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums - bislang häufig Grund für zivilrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht.