Zertifizierte Verwalter

Unter den Voraussetzungen des § 19 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) kann eine WEG von ihrem Verwalter verlangen, dass dieser ein Zertifizierter Verwalter nach § 26 a WEG ist.
Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Alternativ können sich diejenigen Personen als Zertifizierte Verwalter bezeichnen, die eine Berufsqualifikation nach § 7 Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (ZertVerwV) besitzen.
Die Inhalte der Prüfung zum Zertifizierten Verwalter können Sie dem Rahmenplan (PDF-Datei · 792 KB) entnehmen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird am Tablet stattfinden. Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung, die 15 Minuten pro Prüfling umfasst, setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu einem bestimmten Termin für die IHK erst verbindlich ist, wenn der Termin mittels Einladungsschreiben schriftlich von ihr bestätigt wurde. Die E-Mail-Bestätigung des Eingangs Ihrer Anmeldung ist noch keine verbindliche Zusage.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung derzeit in Wiesbaden nicht angeboten wird.
Die Prüfungsvorbereitung ist frei wählbar und nicht verpflichtend. Informationen zu Anbietern von Vorbereitungskursen auf die Prüfung finden Sie unter anderem im Weiterbildungs-Informationssystem (WIS).