Versicherungsvermittler:innen

Ungebundene Versicherungsvermittler:innen sowie Versicherungsberater:innen benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung. Alle Infos zur Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister finden sie hier.
Die Erlaubnis setzt auch die Sachkunde voraus. Sie kann durch eine entsprechende Berufsausbildung, Weiterbildung oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden. Wer dies nicht kann, muss vor der IHK eine Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann / zur Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK) ablegen. (gesetzliche Grundlagen in § 2-5 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung)
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Eine Befreiung von dem praktischen Prüfungsteil kann nach § 4 Abs. 5 VersVermV stattfinden, wenn bereits eine Erlaubnis nach §34f, §34h oder §34i GewO vorliegt oder wenn bereits eine Sachkundeprüfung als Finanzanlagenvermittler oder Immobiliardarlehensvermittler erfolgreich absolviert worden ist. Konkrete Hinweise zu den Inhalten der Prüfung enthält der DIHK Rahmenplan.
Die bundeseinheitlichen Prüfungen finden bundesweit an einheitlichen Terminen statt.
Unsere Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:
Achtung: Die Anmeldung zum Prüfungstermin wird jeweils 3 Monate vorher freigegeben. Nächste Freigabe: 10. Dezember 2024 für März 2025
Schriftliche Prüfung Praktische Prüfung Anmeldeschluss
07. November 2024 08. November 2024 07. Oktober 2024
09. Januar 2025 10. Januar 2025 10. Dezember 2024
13. März 2025 14. März 2025 14. Februar 2025
10. April 2025 11. April 2025 11. März 2025
10. Juli 2025 11. Juli 2025 11. Juni 2025
09. Oktober 2025 10. Oktober 2025 10. September 2025
13. November 2025 14. November 2025 14. Oktober 2025
Die Prüfungsgebühr beträgt:
- 310 € für die Vollprüfung (schriftlich und mündlich)
- 235 € für die Teilprüfung (nur schriftlich)
- 145 € für die Wiederholungsprüfung (nur mündlich)
Pflichtinformationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass bei Abmeldung von der Prüfung nach dem Anmeldeschluss eine Stornierungsgebühr von 50 Prozent anfällt.
Die Fallvorgaben für die praktische Prüfung finden Sie hier.
Die Prüfungsvorbereitung ist frei wählbar und nicht verpflichtend. Informationen zu Anbietern von Vorbereitungskursen auf die Sachkundeprüfung finden Sie unter anderem hier: https://wis.ihk.de/