Taxi- und Mietwagenverkehr: Merkblatt

I. Genehmigungspflicht

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Dies ist die Gemeindeverwaltung als Untere Verkehrsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisverwaltung (Landräte). In der Landeshauptstadt Wiesbaden ist dies:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden – Ordnungsamt-
Frau Güntner, Telefon: 0611 31-4484 Telefax: 0611 31-5951
E-Mail: taxi-mietwagen@wiesbaden.de

Taxi- und Mietwagenkonzession beantragen (auch online möglich) | Landeshauptstadt Wiesbaden
Für welche Verkehre Sie welche Genehmigungen benötigen und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, können Sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes entnehmen.

II. Voraussetzungen für die Genehmigung

Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung (§ 13 PBerfG) sind:
1. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen das Eigenkapital und die Reserven Ihres Unternehmens nicht weniger als 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.
2. Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers und gegebenenfalls der für die Führung der Geschäfte bestellten Person
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person müssen Sie der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorlegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen
des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
3. Die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte des Taxen- und Mietwagenverkehrs
a) Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):
  • Unternehmer, die die Wiedererteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen
  • Unternehmer, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen
  • Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen
  • Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen.
b) Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch
  • Anerkennung leitender Tätigkeit:
    Die leitende Tätigkeit muss nachweisbar für mindestens drei Jahre in Unternehmen, die Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben, geleistet sein. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (siehe Anlage – Orientierungsrahmen) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der IHK muss hierzu ein entsprechender Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB), inklusive aussagefähiger Unterlagen vorgelegt werden, z.B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde.
    Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK.
  • Gleichwertige Abschlussprüfungen (§6 PBZugV)- wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden und erfolgreich abgeschlossen ist:
    - Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    - Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
    - Betriebswirt/ Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    - Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn
    - Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.
    - Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Das umfasst bei der IHK Wiesbaden die Landeshauptstadt Wiesbaden, den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Hochheim am Main (Main-Taunus-Kreis). Die Ausstellung des
Fachkundenachweises aufgrund der genannten Abschlussprüfungen ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK.
c) Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK
Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Das umfasst bei der IHK Wiesbaden die Landeshauptstadt (inklusive Amöneburg, Kastel und Kostheim), den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Hochheim (Main-Taunus-Kreis).
4. Ein inländischer Betriebssitz
Der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer müssen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

III. Fachkundeprüfung

1. Struktur der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und je nach Prüfungsergebnis aus den beiden schriftlichen Teilen gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil. Die zwei schriftlichen Prüfungsteile sind:
  • schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort;
  • schriftlichen Übungen / Fallstudien zu einem vorgegebenen Geschäftsfall. Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt eine Stunde für jeweils einen Prüfungsteil. Hinzu kommt ggf. ein bis zu 30 Minuten dauernder mündlicher Prüfungsteil.
2. Bewertung der Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen werden in den schriftlichen Prüfungsteilen und in dem mündlichen Prüfungsteil mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile (Gesamtpunktzahl 150):
  • Teil 1: Schriftliche Fragen 40 Prozent (60 Punkte)
  • Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien 35 Prozent (52,5 Punkte)
  • Teil 3: Mündliche Prüfung 25 Prozent (37,5 Punkte)
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn
  1. die beiden schriftlichen Teile nicht bestanden wurden, also wenn in einem oder in beiden der schriftlichen Prüfungsteile der jeweils erzielte Punkteanteil unter 50 Prozent liegt. Dann ist die Prüfung als nicht bestanden beendet.
  2. der Prüfling bereits in den beiden schriftlichen Teilen zusammen mehr als 90 Punkte erreicht hat, dann ist die Prüfung als bestanden beendet. Bei einer Punktzahl aus beiden schriftlichen Teilen, die zwar in jedem Teil über 50 Prozent beträgt, jedoch insgesamt unter 90 Punkten liegt, findet noch eine mündliche Prüfung statt. Als Anlage ist ein Ablaufschema für die Bewertung einer Prüfung beigefügt.
3. Prüfungssachgebiete
Die Sachgebiete der Prüfung sind dem Orientierungsrahmen (Anlage) zu entnehmen.
4. Anmeldung zur Prüfung
Zur Prüfungsanmeldung senden Sie bitte das Anmeldeformular ausgefüllt mit Angabe des gewünschten Prüfungstermins an uns zurück. Sie werden dann rechtzeitig eingeladen. Die Prüfungsgebühr von 160 Euro müssen Sie vor der Prüfung bei Anmeldung auf das Konto der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden
bei der Wiesbadener Volksbank, Konto-Nummer 260 606 BLZ 510 900 00 bzw. IBAN:DE62 5109 0000 0000 2606 06, BIC: WIBADE5W
überweisen (Kennwort „Prüfung Taxi Straßenpersonenverkehr“ und den Namen des Prüflings angeben. Sie können auch bar an der Kasse in unserem Servicecenter bezahlen.
5. Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Prüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung liegt in der eigenen Verantwortung des Prüflings.
6. Prüfungsausschuss
Der Taxi-Verband stellt die Beisitzer des Prüfungsausschusses:
Taxi-Verband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V.
Steinmetzstraße 2, 65197 Wiesbaden
Telefon 0611 451510
Sprechstunden: Dienstag von 15 bis 18 Uhr
Telefonische Auskünfte: Montag und Freitag von 8 bis 15 Uhr
www.taxiverband-wiesbaden.de

IV. Literatur

Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die Sie über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen beziehen können, weisen wir hin (Die Aufzählung des Lehrmaterials erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit; Angaben ohne Gewähr):
1. Lehr- und Übungsbücher
  • Grätz, Thomas: Fachkunde und Prüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer, ISBN 3-574-24032-5, Verlag Heinrich Vogel GmbH, München, Telefon 089/2030431600
  • Helf-Marx, Christiane: Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK - Fachrichtung "Taxi und Mietwagen",
    a) Lehrbuch und Fragenkatalog - ISBN 3-930581-05-1,
    b) Lösungsbuch - ISBN 3-930581-06-X, Verkehrsverlag-HeMa e.K., Ruhehorststr. 37, 46244 Bottrop,
    Telefon: 0800-8080103
  • Koch, Walter; Pieper, Klaus: Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer, ISBN 3-931724-04-2 Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München, Tel.: 089 32391-0
  • Meißner, Hans; Mattern, Claus: Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung, ISBN 3-574-24030-9
    Verlag Heinrich Vogel GmbH, München, Tel. 089/2030431600
2. Textausgaben von Rechtsvorschriften
  • BOKraft – Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, Textsammlung, ISBN 3-87841-203-7
    Verkehrs-Verlag Jakob Fischer-GmbH & Co KG, Paulusstraße 1, 40237 Düsseldorf, Telefon 0211 99193-0
  • Krämer, Horst: Handbuch Personenbeförderungsrecht, Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen, ISBN 3-87841-071-9
    Verkehrs-Verlag Jakob Fischer -GmbH & Co. KG, Corneliusstr. 49, 40215 Düsseldorf, Telefon 0211 99193-0
  • Taxen- und Tarifordnung der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten)
3. Kommentare
  • Hole, Hans-Gerhard: BOKraft, Kommentar, ISBN 3-574-24015-5 Verlag Heinrich Vogel GmbH,
    Neumarkter Straße 18, 81673 München, Telefon 089 4372-0
  • Krämer, Horst: BOKraft, Kommentar, ISBN 3-87841-044-1 Verkehrs-Verlag Jakob Fischer GmbH & Co. KG, Paulusstraße 1, 40237 Düsseldorf, Telefon 0211 99193-0

V. Schulungsanbieter

Folgende Veranstalter bieten nach unserer Kenntnis Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung an:

Verkehrsseminare marbs e.K.
Inh. Ellen Hummel
Kreßbacher Str. 5, 74177 Bad Friedrichshall
(Schulungen bundesweit)
Telefon 07136/2707181
Telefon 0800 0561561 (kostenlose Rufnummer)
www.verkehrsseminare.com
Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V.
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt/Main
Telefon 069 79207900
www.taxi-vereinigung-frankfurt.de

ABSV-HEMA GmbH
Gahlenstr. 250, 46282 Drosten
Telefon 02362 9740960
(Schulungen bundesweit)

Dippel & Herold Verkehrsseminare
Roland Dippel u. Volker Herold GbR

Eisenschmiede 37, 34125 Kassel
Telefon 0561 8207472
(Kurse werden auch vor Ort angeboten)
www.dippelundherold.de


Verkehrsseminare Frank R. Bibow
Dipl.-Betriebswirt Frank R. Bibow

Dorfstraße 27a, 26188 Edewecht-Friedrichsfehn
Telefon 04486 938844
(Schulungsort Mainz)
www.verkehrsseminare.de

Bilena – Akademie für Bildung und Entwicklung
Dr. Ulas Gergin

Unternehmerschulungen in präsenz, Online und Wochenendekurse
Telefon 0176 39 86 41 25
gergin@bilena.de
www.bilena.de

Weitere Informationen erhalten Sie direkt von dort. Für Inhalte und Qualität der Lehrgänge kann die IHK Wiesbaden keine Gewähr übernehmen.
Stand: Oktober 2022
Hinweis: Das Merkblatt ist eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen, enthält erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl das Merkblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.