Güterkraftverkehr

Wenn Sie als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger, unabhängig davon, ob es sich um Pkw oder Lkw handelt) betreiben wollen, benötigen Sie nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eine Erlaubnis der Verkehrsbehörde. Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein, benötigen Sie eine sog. Gemeinschaftslizenz („EGLizenz“). Diese können Sie ebenfalls für innerdeutsche Verkehre einsetzen. Die Genehmigungen werden in Südhessen vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt. Einzelheiten dazu regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) vom 9. November 2012.
Durch die Verordnung (EU) 2020/1055 als Teil des Mobilitätspaktes I werden mit Geltung vom 21. Februar 2022 die bisherigen unionsrechtlichen Regelungen zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs angepasst.
Darüber hinaus gilt ab dem 21. Mai 2022 auch eine Genehmigungspflicht für Unternehmen, die gewerblichen Gütertransport mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t jedoch nicht mehr als 3,5 t betreiben, soweit die Transporte grenzüberschreitend sind. Weitere Informationen zu den Regeln und zu Ausnahmen, erhalten Sie direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Werkverkehr (§ 1 Abs 2 GüKG) ist nach § 9 GüKG erlaubnisfrei. Nach § 15 GüKG ist jeder Unternehmer, der Werkverkehr betreibt, verpflichtet, sein Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Güterverkehr anzumelden. Mit unserem Beratungsablauf können Sie schnell prüfen, ob Sie Werkverkehr oder gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben.
Für einige spezielle Transportarten benötigen Sie nach § 2 GüKG keine Erlaubnis.
Voraussetzungen für die Lizenzerteilung für den Güterkraftverkehr (Art. 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr - GBZugV):
Ihre fachliche Eignung können Sie nachweisen durch:
  • Fachkundeprüfung vor der IHK, in deren Bezirk Sie wohnen (§ 5 GBZugV). Für die IHK Wiesbaden führt aufgrund einer Kooperationsvereinbarung die IHK Frankfurt die Prüfung durch.
  • Anerkennung leitender Tätigkeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 230 KB) durch die IHK, in deren Bezirk Sie wohnen (§ 8 GBZugV): Die fachliche Eignung kann auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 150 Euro.
  • Gleichwertige Abschlussprüfung (§ 7 GBZugV):
    1. Nach Anlage 4 der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr:
    Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,
    Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau (Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung),
    Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
    Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
    Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn.

    2. Aufgrund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 23 aus 2007:
    Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
    Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.

    Die Ausbildung muss vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden sein. Die IHK, in deren Bezirk Sie wohnen, stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Die Gebühr beträgt bei der IHK Wiesbaden 50 Euro.
Auf die Fachkundeprüfung können Sie sich entweder durch einen Vorbereitungslehrgang oder durch Selbststudium vorbereiten. Eine Liste mit Lehrgangsveranstaltern und Publikationen zur Vorbereitung sowie die Sachgebiete, die Inhalt der Prüfung sind, finden Sie auf der Homepage der IHK Frankfurt.
Die Fachkundeprüfung wird für den Bezirk der IHK Wiesbaden von der IHK Frankfurt durchgeführt. Die Prüfungstermine werden nach Bedarf festgelegt, in der Regel ein Mal pro Monat.