Finanzanlagenvermittler

Wer ungebunden und gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln (Finanzanlagenvermittler) oder über den Abschluss von Verträgen über Finanzanlagen beraten will (Honorar-Finanzanlagenberater), benötigt seit dem 1. Januar 2013 für diese Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34f oder §34h der Gewerbeordnung. Alle weiteren Infos zu dem Begriff des Finanzanlagenvermittlers und der Erlaubnis.
Die Erlaubnis setzt unter anderem auch den Nachweis von Sachkunde voraus. Dieser kann durch eine entsprechende Berufsausbildung, ggf. zusammen mit Berufserfahrung erbracht werden. Welche Berufsabschlüsse anerkannt sind, sehen Sie in der Aufstellung der anerkannten Berufsqualifikationen.
Wer einen solchen Nachweis nicht erbringen kann, muss vor der IHK eine Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK)/ Geprüfte Finanzanlagenfachfrau (IHK)" ablegen. (Gesetzliche Grundlagen in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung FinVermV)
Eine Befreiung von dem praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 3 Abs. 5 FinVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Konkrete Hinweise zu den Inhalten der Prüfung enthält der DIHK Rahmenplan.
Die Prüfungen finden an bundesweit einheitlichen Prüfungsterminen statt.
Unsere Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:
Schriftliche Prüfung Praktische Prüfung Anmeldeschluss
27. November 2024
28. November 2024
27. Oktober 2024
26. März 2025
27. März 2025
26. Februar 2025
23. April 2025
24. April 2025
23. März 2025
25. Juni 2025
26. Juni 2025
25. Mai 2025
24. September 2025
25. September 2025
24. August 2025
26. November 2025
27. November 2025
26. Oktober 2025
Über unsere Online-Anmeldung können Sie sich zur Prüfung anmelden.
Pflichtinformationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Folgende Kosten kommen bei der Teilnahme an der Prüfung auf Sie zu:
Vollprüfung in 3 Kategorien (schriftlich und praktisch)
330 Euro
Vollprüfung in 2 Kategorien (schriftlich und praktisch)
310 Euro
Vollprüfung in 1 Kategorie (schriftlich und praktisch)
280 Euro
Teilprüfung in 2 Kategorien (nur schriftlich)
225 Euro
Teilprüfung in 1 Kategorie (nur schriftlich)
170 Euro
Wiederholung der praktischen Prüfung
125 Euro
Spezifische Sachkundeprüfung
150 bis 500 Euro
Die Gebühren für die neue Sachkundeprüfung sind genehmigt und in der Gebührenordnung der IHK Wiesbaden aufgenommen worden.
Bitte beachten Sie, dass bei Abmeldung von der Prüfung nach dem Anmeldeschluss eine Stornierungsgebühr von 50 Prozent anfällt.
Die Fallvorgaben für die praktische Prüfung finden Sie hier.
Die Prüfungsvorbereitung ist frei wählbar und nicht verpflichtend. Informationen zu Anbietern von Vorbereitungskursen auf die Sachkundeprüfung finden Sie unter anderem hier: https://wis.ihk.de/