FAQ Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
- Bis wann soll der Ausbildungsnachweis für die Prüfung hochgeladen werden?
- Wird der Ausbildungsnachweis nach dem Hochladen weitergeführt?
- Welches Dateiformat muss der Ausbildungsnachweis haben, wenn ich ihn hochladen möchte?
- Wie “groß” darf die PDF-Datei für den Ausbildungsnachweis maximal sein, damit der Upload fehlerfrei funktioniert?
- Kann ich meinen Ausbildungsnachweis in mehreren Dateien einreichen?
- Wird eine Unterschrift des Ausbilders noch benötigt?
- Sind digitale Unterschriften gültig?
- Muss ich der Ausbildungsnachweis (zusätzlich) zur schriftlichen und mündlichen Prüfung vorlegen?
Bis wann soll der Ausbildungsnachweis für die Prüfung hochgeladen werden?
Für die Abschlussprüfung Sommer bis spätestens 01.02.
Für die Abschlussprüfung Winter bis spätestens 01.09. | nach oben
Für die Abschlussprüfung Winter bis spätestens 01.09. | nach oben
Wird der Ausbildungsnachweis nach dem Hochladen weitergeführt?
Das Berichtsheft musst du nach dem Einreichen trotzdem bis zum letzten Tag der Prüfung weiterführen. | nach oben
Welches Dateiformat muss der Ausbildungsnachweis haben, wenn ich ihn hochladen möchte?
Der Ausbildungsnachweis muss als PDF-Datei vorliegen. | nach oben
Wie “groß” darf die PDF-Datei für den Ausbildungsnachweis maximal sein, damit der Upload fehlerfrei funktioniert?
Die PDF-Datei darf 50 MB nicht überschreiten. | nach oben
Kann ich meinen Ausbildungsnachweis in mehreren Dateien einreichen?
Nein. Der Ausbildungsnachweis soll, wenn möglich, in einer einzigen Datei eingereicht werden. | nach oben
Wird eine Unterschrift des Ausbilders noch benötigt?
Ja, die Unterschriften können entweder direkt auf dem Ausbildungsnachweis oder auf einem Deckblatt, in dem die ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsnachweises bestätigt wird, geleistet werden. | nach oben
Sind digitale Unterschriften gültig?
Ja. Digitale Unterschriften sind gültig. | nach oben
Muss ich der Ausbildungsnachweis (zusätzlich) zur schriftlichen und mündlichen Prüfung vorlegen?
Durch das Hochladen des Berichtsheftes hast du es bereits eingereicht und musst es nicht zusätzlich zur Prüfung mitbringen. | nach oben