Einstiegsqualifizierung
Ein Einstieg in die Berufsausbildung für Jugendliche, die noch nicht voll für eine klassische Ausbildung geeignet sind, sind die Einstiegsqualifizierungen mit IHK-Zertifikat. Für Unternehmen sind die "EQs" eine weitere Option, Talente zu entdecken.
Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 262 Euro monatlich zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von monatlich 131 Euro unabhängig von der tatsächlich gezahlten Förderung.
Außerdem kann - wenn entsprechende tarifvertragliche Vereinbarungen vorliegen - bei Teilnahme an einem Deutschförderkurs der Anteil der Zeit im Betrieb auf mindestens 50 Prozent der EQ-Gesamtzeit reduziert werden.
Außerdem kann - wenn entsprechende tarifvertragliche Vereinbarungen vorliegen - bei Teilnahme an einem Deutschförderkurs der Anteil der Zeit im Betrieb auf mindestens 50 Prozent der EQ-Gesamtzeit reduziert werden.
Was ist eine Einstiegsqualifizierung?
Ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen sollen ein Angebot erhalten, wenn sie keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das Potenzial dieser Jugendlichen ungenutzt zu lassen, kann nicht im Sinne von Wirtschaft und Gesellschaft sein. Das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat heißt: Potenziale erschließen durch den Einstieg in Ausbildung und Arbeit.
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
Was müssen Unternehmen tun?
Die Unternehmer schließen mit den Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung. Vertragsmuster und Beispiele für Einstiegsqualifizierungen sind bei der IHK Wiesbaden erhältlich. Sie können weitere Tätigkeitsbereiche gemeinsam mit den Ausbildungsberatern festlegen.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung bzw. zur Ausbildungs-Garantie vom 17. Juli 2023 haben sich einige Änderungen bei den Einstiegsqualifizierungen ergeben, die ab dem 1. April 2024 in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte:
- Die Laufzeit des Qualifizierungsvertrags kann nunmehr vier (bisher sechs) bis zwölf Monate betragen. Idealerweise sollte die Einstiegsqualifizierung so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Haben sich bei den IHKs bereits Anfragen für eine viermonatige EQ ergeben, können Sie dieser mit Beginn zum 01.04.2024 zustimmen. Die Gesamtförderdauer zwischen vier und zwölf Monaten ist im Einzelfall zwischen dem Arbeitgeber, dem Bewerber/der Bewerberin und der Agentur für Arbeit festzulegen.
- Die Einstiegsqualifizierung kann auch ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit erfolgen, wenn sie mindestens 20 Wochenstunden beträgt, beispielsweise um einen Sprachkurs zu besuchen.
- Es sollte angestrebt werden, dass die Teilnehmenden während der EQ die Berufsschule besuchen, damit die Ausbildungsdauer nach der EQ ggf. verkürzt oder auch die direkte Übernahme in das zweite Ausbildungsjahr im kommenden Ausbildungsjahr erfolgen kann.
- Die Einstiegsqualifizierung kann auch bei einer vorzeitigen Lösung des Ausbildungsverhältnisses im selben Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden. Damit soll jungen Menschen, die etwa wegen sprachlicher Hürden oder unterschätzter Anforderungen eine begonnene Ausbildung abbrechen müssen, die Chance gegeben werden, diese Defizite abzubauen und den Kontakt zum Betrieb zu halten.
- Einstiegsqualifizierungen sind künftig auch für Menschen mit Behinderungen, die eine Fachpraktikerausbildung anstreben, möglich.
- Wie bisher können grundsätzlich alle Betriebe, die in der Lage sind, zumindest Teile ei-nes Ausbildungsberufes zu vermitteln, eine EQ durchführen. In jedem Fall müssen Sie sich die Bestätigung der Ausbildungsberaterin einholen, dass ihr Betrieb geeignet ist, um die gewählte Einstiegsqualifizierung anzubieten.