Ausbildung in Teilzeit

Was hat sich mit der BBiG-Reform im Januar 2020 für die Ausbildung in Teilzeit geändert?
Die Teilzeitberufsausbildung bietet gerade alleinerziehenden jungen Müttern oder Vätern die Möglichkeit, eine bereits begonnene Ausbildung abzuschließen oder eine Ausbildung trotz Kinderbetreuung zu beginnen. Seit 2020 haben auch alle anderen Auszubildenden die Möglichkeit ihre Ausbildung oder Teile ihrer Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Damit öffnet sich die Teilzeitausbildung für einen großen Personenkreis und sie kann sehr flexibel gehandhabt werden.
Welche Rahmenbedingungen sollte man beachten?
Das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes vorausgesetzt, kann die Ausbildung teilweise oder komplett mit verringerter Stundenzahl durchgeführt werden. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeitausbildung besteht jedoch nicht.
Ausbildungsbetrieben bietet das Modell die Möglichkeit, flexibel auf veränderte Lebensbedingungen ihrer Auszubildenden reagieren zu können. Damit erhöhen sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber bei der zukünftigen Fachkraft und können auch bereits investierte Ausbildungszeit sinnvoll zu Ende führen.
Wie funktioniert die Teilzeitausbildung?
Die Auszubildenden müssen sich mit dem Ausbildungsbetrieb auf eine reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit einigen und diese entweder im Ausbildungsvertrag oder durch eine Zusatzvereinbarung festlegen. Die Ausbildung kann um bis zu 50 Prozent verkürzt werden.
Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum 1,5-fachen der Regelausbildungszeit. Bei einer zweijährigen Ausbildung dauert die Teilzeitausbildung dann höchstens 3 Jahre, bei einer dreijährigen Ausbildung maximal 4,5 Jahre und bei einer dreieinhalbjährigen maximal 5,25 Jahre.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann entsprechend der prozentualen Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit angepasst werden. Die Ausbildungszeiten in der Berufsschule können in der Regel nicht verkürzt werden. Die Berufsschulzeiten werden nach den Regeln des BBiG auf die Arbeitszeit angerechnet.
Das hört sich nach einer langen Ausbildungszeit an?
Eine Teilzeitberufsausbildung kann mit einem Antrag auf Verkürzung verbunden werden, bspw. bei einem entsprechenden Schulabschluss oder bei vorliegenden Ausbildungserfahrungen und wenn zu erwarten ist, dass der Grund für die Durchführung der Teilzeitausbildung, wie z.B. die Betreuung eigener Kinder, erwarten lässt, dass die Ausbildung zielstrebig und erfolgsorientiert verläuft. Dann wird erst die Regelausbildungszeit abzüglich der Verkürzung berechnet und darauf die Formel für die Berechnung der Teilzeitverlängerung angewandt. Bei der Teilzeitausbildung unterscheiden wir das Komplettmodell und das Zeitraummodell. Beim Komplettmodell wird die Ausbildungszeit vom Anfang bis zum Ende verkürzt durchgeführt. Die Teilzeitausbildung sollte in dem Fall schon im Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Beim Zeitraummodell kann die Teilzeit auch während der Ausbildung und nur für einen bestimmten Zeitraum vereinbart und beantragt werden. Auch hier verlängert sich die Ausbildungszeit entsprechend.
Beispielrechnungen:
Komplettmodell
Die wöchentliche Ausbildungszeit einer 36-monatigen Vollzeit-Berufsausbildung soll vom Anfang bis zum Ende der Ausbildungszeit von 40 auf 30 Stunden reduziert werden. Der Berechnungsfaktor für die Verlängerung ergibt sich aus 30h/40h = 0,75.
Die Vertragslaufzeit dieser Teilzeitausbildung verlängert sich von 36 auf 48 Monate. (Berechnung: 36 Monate VZ / 0,75 = 48 Monate Teilzeit).
Die maximale Ausbildungszeit von 54 Monaten (1,5 x 36 Monate) wird dabei nicht überschritten.
Komplettmodell mit Verkürzung der Ausbildungszeit

Ausbildungsbetrieb und Azubi einigen sich im Vorfeld auf eine Verkürzung der Regelausbildungszeit wegen z.B. FH-Reife. 36 Monate - 12 Monate = 24 Monate Vollzeit-Ausbildung.
Die wöchentliche Ausbildungszeit soll während der gesamten Ausbildungszeit auf 30 Stunden pro Woche reduziert werden. Berechnungsfaktor 30h/40h = 0,75.
Die Vertragslaufzeit dieser Teilzeitausbildung verlängert sich von 24 auf 32 Monate.
(Berechnung: 24 Monate VZ / 0,75 = 32 Monate Teilzeit).

Zeitraummodell (TZ ab einem späteren Zeitpunkt)
Die wöchentliche Ausbildungszeit einer ursprünglich auf 36 Monate vereinbarten Vollzeit-Ausbildung mit 40 Stunden pro Woche soll erst ab dem 2. Ausbildungsjahr (Restlaufzeit 24 Monate VZ) auf 30 Stunden pro Woche reduziert und dann beibehalten werden. Berechnungsfaktor 30h/40h =0,75.

Berechnung zur Verlängerung der Teilzeitausbildungszeit:
24 Monate Restlaufzeit VZ / 0,75 = 32 Monate Teilzeit = Verlängerung um 8 Monate.

Gesamte Ausbildungszeit:
12 Monate bereits absolvierte VZ-Ausbildung
+ 32 Monate Teilzeitausbildung
= 44 Monate gesamte Ausbildungszeit.