Schlichtungsstelle: Azubis - Unternehmen
Bevor ein Streit zwischen Azubi und Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht geht, MUSS eine Schlichtung bei der IHK durchgeführt werden. Zielgruppe: Anwälte, Unternehmen, Azubis
Die Schlichtungsstelle der IHK ist ein "Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis". Eine Schlichtung muss schriftlich beantragt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB) werden. Bitte reichen Sie den Schlichtungsantrag an schlichtung@wiesbaden.ihk.de ein.
Keine Angst! Bei der Schlichtungsstelle der IHK werden weder Azubis noch Betriebe vorgeführt. Wir führen keine schwarze Liste mit Unternehmen. Es geht darum, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Und die Erfahrung zeigt: Es funktioniert! Im Schlichtungsverfahren werden 70 Prozent der Streitigkeiten beigelegt.
Wer ist bei der Schlichtung im Raum?
Bei einer Schlichtung, die nicht öffentlich ist, sind dabei:
Bei einer Schlichtung, die nicht öffentlich ist, sind dabei:
- zwei Schlichter (ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmer-Vertreter), die diese Tätigkeit ehrenamtlich bei der IHK ausüben
- ein oder mehrere Vertreter des Arbeitgebers (eventuell mit Anwalt)
- der Azubi (eventuell mit Anwalt)
- ein Mitarbeiter der IHK als Protokollführer
Was passiert dann?
- Beide Parteien, also Arbeitgeber und Azubi, können sich mit einem Vergleich einigen.
- Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann fällen die beiden Schlichter einen so genannten Spruch - den die beiden Parteien annehmen können. Wenn beide Parteien den Spruch annehmen, besitzt er die Rechtskraft eines Urteils. Sollte eine Partei den Spruch innerhalb von sieben Tagen nicht annehmen, ist der Weg zum Arbeitsgericht frei. Details zum Schlichtungsverfahren sind in der Schlichtungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 136 KB) aufgeführt.