IHK-Beitrag
Infos zum IHK-Beitrag
Bin ich IHK-Mitglied? Muss ich IHK-Beitrag zahlen? Was macht die IHK mit den Beiträgen?
Wer ein Gewerbe betreibt ist gemäß § 2 IHK-Gesetz Mitglied der IHK. Davon ausgenommen sind reine Handwerksbetriebe. Diese sind bei der Handwerkskammer organisiert. Ob ein Gewerbe vorliegt, entscheidet letztlich die Finanzbehörde.
Wer IHK-Mitglied ist, ist grundsätzlich auch beitragspflichtig (dies wird geregelt in § 3 IHK-Gesetz, Beitragsordnung und Wirtschaftssatzung).
Der IHK-Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen. Über Grundbeitragshöhe und Umlagehebesatz entscheidet die Vollversammlung in der Wirtschaftssatzung.
Der IHK-Beitrag orientiert sich an Art, Umfang und Leistungskraft des Unternehmens. Kriterien sind Gewerbeertrag/Gewinn, Handelsregistereintrag und Mitarbeiterzahl. Sie möchten wissen welcher IHK-Beitrag für Sie konkret anfällt? Unseren Online-Beitragsrechner finden Sie hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Befreiungen vom IHK-Beitrag. Die Antragsformulare liegen dem Beitragsbescheid bei. Blankoformulare stehen zum Download bereit.
Sie möchten einen Änderungsantrag stellen? Nutzen Sie unsere digitalen Services – online, schnell und unkompliziert.
Hauptaufgaben der IHK sind:
- Gesamtinteressenvertretung der Mitglieder (z. B. durch Stellungnahmen in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur oder zur Wirtschaftspolitik).
- die Wahrnehmung vom Staat übertragener Aufgaben (z.B. Betreuung der Berufsausbildung oder Ausstellung von Carnets und Ursprungszeugnissen).
- Dienstleister und Berater für IHK-Mitglieder (z. B. durch unsere Experten der Rechtsabteilung, der Erfinderberatung oder der Unternehmensfinanzierung).
IHK statt Staat: Die IHK ersetzt also in Teilen den Staat durch Selbstverwaltung. Sie ist Sprachrohr Ihrer Unternehmen.
Haben Sie Fragen? Nebenstehend finden Sie Ihre Ansprechpartner zur Mitgliedschaft und IHK-Beitrag.