Für Kleingewerbe und GbR
Beitragsfreistellung Kleingewerbetreibende
Online-Antrag auf vorläufige Beitragsfreistellung für Kleingewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ohne vollkaufmännischen Umfang , da der zu erwartende Gewerbeertrag/hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb im aktuellen Wirtschaftsjahr unter der Freistellungsgrenze von 5.200 Euro liegen wird.