Existenzgründung und Unternehmensförderung
Haben Sie für den Notfall vorgesorgt? Was wäre, wenn Sie vor 14 Tagen gestorben wären?
Checkliste:
- Gibt es ein Testament oder würde die gesetzliche Erbfolge eintreten?
Empfehlung: Legen Sie eine Dokumentenmappe an, in der Sie folgende Unterlagen deponieren: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszüge, Grundbuchauszüge, Ehevertrag, Erbvertrag oder Testament, Lebensversicherungspolicen, Kreditverträge, Vermögenszusammenstellungen. - Wer wären die Erben?
- Wo befindet sich das Testament?
Empfehlung: Bei Gericht kann ein Testament gebührengünstig hinterlegt werden. - Besteht Klarheit über den Inhalt des Testaments?
Zusatzfragen zur Führungsebene:
- Was würde den Mitarbeitern bei einer Betriebsversammlung nach dem Todesfall mitgeteilt werden?
- Wer hätte die Führung des Unternehmens inne?
- Falls mehrere Personen die Führung teilen sollten: Wären die Verantwortungsbereiche sauber gegeneinander abgegrenzt?
Zusatzfragen in einer Gesellschafterversammlung mit volljährigen Kindern:
- Wer hätte jetzt auf der Kapitalebene Anteile des Unternehmens inne, beziehungsweise wer wäre Inhaber des Einzelunternehmens?
- Wäre der Inhaber eine Erbengemeinschaft mit der Möglichkeit jederzeitiger Auseinandersetzung?
- Wie regelt der Gesellschaftsvertrag den Fall, dass ein Gesellschafter sich auszahlen lassen möchte?
Weitere Zusatzfragen in einer Gesellschafterversammlung mit minderjährigen Kindern:
- Sind Inhaber beziehungsweise Mitinhaber minderjährige Kinder?
- Nimmt laut Testament ein Testamentsvollstrecker die Rechte minderjähriger Erben und Vermächtnisnehmer wahr oder muss die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden?
Fragen im Zusammenhang mit der Bank:
- Wie ist die Vollmachtslage? Liegen auch "Vollmachten über den Tod hinaus" vor? Bitte prüfen Sie die Vollmachtslage für den geschäftlichen und privaten Bereich!
- Wie wirkt sich der Todesfall auf das Rating des Unternehmens aus?
- Wird sich Ihre Bank schlagartig zurückhalten?
- Besteht eine besonders große Abhängigkeit des Unternehmens vom jetzigen Inhaber?
Erarbeitet von Rechtsanwalt Dr. Erich Jedelhauser, München,
Tel.: 089 64944646, jedelhauser@t-online.de
Tel.: 089 64944646, jedelhauser@t-online.de