Existenzgründung und Unternehmensförderung

Versicherungsschutz: Sicherheit rundum

Das unternehmerische Risiko, das jeder Existenzgründer tragen muss, kann niemand versichern. Vorsorge sollte jedoch jedes junge Unternehmen gegen Schäden treffen, die beispielsweise durch Einbruch, Wasserrohrbruch oder Fahrlässigkeit entstehen. Gerade für Existenzgründer kann der Traum vom eigenen Betrieb schnell zu Ende gehen, wenn solche Pannen auch noch aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Ganz zu schweigen von großen Schäden. Wenn Großbrand, Wasserschaden und andere Katastrophen die Produktion lahmlegen, ist das für viele Unternehmen das Ende. Eine angemessene betriebliche Vorsorge sichert im Schadensfall die Existenz. Hinzu kommt die persönliche Vorsorge. Ganz wichtig ist, auch Krankheit und Unfall, Alter und Familie abzusichern.
Risiken erkennen - Risiken vermeiden
Bevor Gründer Versicherungen abschließen, sollten Sie wissen, wo die Hauptrisiken für Ihr Unternehmen liegen: Was kann große Schäden verursachen? Wo liegen die "Katastrophenrisiken" für das Unternehmen? Dabei sollten die Risiken nicht isoliert betrachtet, sondern Zusammenhänge und Wechselwirkungen analysiert und systematisch gegeneinander abgewogen werden: Risikomanagement erhöht die Sicherheit. Junge Gründer sollten alle Mitarbeiter daran beteiligen. Konkrete Hilfestellungen leisten beispielsweise der TÜV, die Berufsgenossenschaften, Polizei und Feuerwehr.
Auf der Suche nach der richtigen Versicherung: die Qual der Wahl
Das Angebot an Versicherungsanbietern und ihren unterschiedlichen Leistungen ist enorm. Unabhängige Institutionen wie der Deutsche Versicherungs-Schutzverband (DVS) helfen bei der Auswahl geeigneter Versicherungsunternehmen.
  • Vergleichsangebote einholen
    Prüfen Sie genau, ob in Ihren Angeboten alle relevanten Risiken berücksichtigt wurden. Fragen Sie nach Möglichkeiten, die Schadensgefahr zu verringern. Für Maßnahmen zur Schadensverhütung gewähren Versicherungen Prämienrabatte. Für Alarmanlagen gibt es beispielsweise durchschnittlich 20 Prozent, für Sprinkler- und Löschanlagen bis zu 60 Prozent.
  • Vorsicht bei langfristigen Verträgen
    Als Existenzgründer wissen Sie in der Regel nicht, wie sich der Versicherer im Schadensfall verhält. Auch können Sie am Anfang kaum abschätzen, ob Ihrer Firma dauerhaft Erfolg beschieden ist. Schließen Sie deshalb zu Beginn keine langfristigen Verträge ab. Besser sind Jahresverträge mit der Option auf Verlängerung, wenn nicht vor Vertragsende gekündigt wird.
Wichtige betriebliche Versicherungen
Der Deutsche Versicherung-Schutzverband (DVS) empfiehlt folgende Basisversicherungen:
  • Betriebs-Haftpflichtversicherung
    Sie deckt Schäden gegenüber Dritten ab.
  • Betriebs-Unterbrechungsversicherung (BU-Versicherung)
    Feuer-, Maschinen-, EDV- und Telefonausfall, Montage- und Transportschäden sowie Personalausfall können den gesamten Betrieb lahmlegen. Solange keine Erträge erwirtschaftet werden können, kommt die BU-Versicherung bis zum Wiederaufbau des Betriebs für die laufenden Kosten auf.
  • Produkt-Haftpflichtversicherung
    Mit der Betriebs-Haftpflichtversicherung sollte eine Produkt-Haftpflichtversicherung kombiniert werden. Sie tritt in Kraft, wenn Dritte durch fehlerhafte Produkte Schaden erleiden. Wichtig für Hersteller, Lieferanten, Lizenznehmer, Importeure.
  • Umwelthaftpflicht-Versicherung
    Ebenfalls kombiniert mit der Betriebs-Haftpflicht ist in der Regel die Umwelthaftpflicht-Versicherung. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen, wenn durch den Betrieb Boden, Wasser, Luft verunreinigt wurden.
  • Einbruchdiebstahl-Versicherung
    Hier werden Schäden erstattet, die durch Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung von versicherten Sachen nach einem Einbruch entstanden sind.
  • Elektronik-Versicherung
    Abgesichert sind Schäden an EDV-, Telefon- oder bürotechnischen Anlagen durch unsachgemäßen Gebrauch, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Feuchtigkeit, Sabotage etc.
  • Feuerversicherung
    Diese Versicherung reguliert Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz entstanden sind. Dies betrifft Schäden an technischen und kaufmännischen Einrichtungen, an Waren, an fremdem Eigentum etc.
  • Leitungswasserversicherung
    Erstattet werden Sachschäden durch austretendes Wasser aus Wasserleitungen oder Wasser- bzw. Heizungsanlagen.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
    Sie kommt für alle Schäden an Personen, Sachen und Vermögen auf, die der Fahrer gegenüber Dritten verursacht hat.
  • Forderungsausfallversicherung
    Sie sichern den Unternehmer gegen Forderungsausfälle ab.
  • Exportkreditversicherung
    Sämtliche staatliche Absicherungsprogramme für den Mittelstand werden über die Hermes Export-Kreditversicherung organisiert und abgewickelt. Sie decken wirtschaftliche und politische Ereignisse ab. Private Exportkreditversicherer bieten - anders als staatliche Programme - im wesentlichen nur Schutz vor wirtschaftlichen Risiken. Versichert sind beispielsweise bei den privaten Exportkreditversicherern Forderungsausfälle durch Konkurse, gerichtliche und außergerichtliche Vergleichsverfahren, fruchtlose Zwangsvollstreckung, nachgewiesene Uneinbringlichkeit der Forderung.
  • Warentransportversicherung
    Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedlich abgesicherte Schadensfälle: den Totalschaden und den Strandungsfall. Bei letzterem sind nur bestimmte Gefahren abgesichert wie Brand, Schiffsuntergang oder Explosion. Wichtig: in beiden Fällen sind politische Einflüsse wie Krieg, Bürgerkrieg oder Unruhen ausgeschlossen.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)