Standortpolitik
Nationale CSR-Strategie
Die Bundesregierung hat 2010 eine nationale CSR-Strategie (Strategie zur Corporate Social Responsibility/Unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung) entwickelt. Diese soll einen Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung liefern.
Im Oktober 2010 hat das Bundeskabinett den CSR-Aktionsplan verabschiedet. Dieser baut auf Empfehlungen des CSR-Forums der Bundesregierung auf. Am CSR-Forum nahmen 44 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik teil. Der DIHK brachte sich ebenfalls, unterstützt von einer IHK-Arbeitsgruppe, ein.
Der Kabinettsbeschluss stellt für die Wirtschaft einen großen Erfolg dar, da der freiwillige Charakter von CSR bestätigt wird. Die Wirtschaft hat sich hier gegenüber den Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften durchgesetzt. Ein CSR-Siegel oder CSR-Berichtspflichten werden nicht eingeführt. Stattdessen wird das Engagement von Unternehmen gewürdigt und die Rollenverteilung zwischen Regierungen und Unternehmen klar voneinander abgegrenzt.
Ziele des CSR-Aktionsplans:
- CSR in Unternehmen und öffentlicher Verwaltung besser verankern
- Verstärkt kleine und mittlere Unternehmen für CSR gewinnen
- Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit von CSR erhöhen
- Politische Rahmenbedingungen für CSR optimieren
- Einen Beitrag zur sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisierung leisten
Gemeinsames Verständnis von CSR:
- CSR ist freiwillig, aber nicht beliebig
- CSR gehört zum Kerngeschäft eines Unternehmens
- CSR ist ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung
- CSR bezieht interne und externe Stakeholder mit ein
- CSR erfordert Sichtbarkeit, Glaubwürdigkeit und Transparenz
- Stärkung des Gemeinwesens ist ein Teil von CSR
- CSR ist wichtig für die Positionierung deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.csr-in-deutschland.de/DE/Startseite/start.html