Recht und Steuern

Termine Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK"

Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/zur Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK erfolgen. Folgende Prüfungstermine sind geplant:
Termine Anmeldeschluss
9. und 10. Januar 2025 (ausgebucht)* 9. Dezember 2024
10. und 11. April 2025* 10. März 2025
10. und 11. Juli 2025* 10. Juni 2025
9. und 10. Oktober 2025* 9. September 2025
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl begrenzt ist.
Das Anmeldeformular zur Sachkundeprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zur Sachkundeprüfung. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Unter bestimmten Bedingungen kann die Prüfung auf den schriftlichen Teil beschränkt werden.
Der praktische Teil der Prüfung entfällt, wenn der Prüfling
1.
  • eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung hat
  • eine Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung hat
  • eine Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung hat, oder
2.
einen Sachkundenachweis erlangt hat nach
  • §34f Abs. 2 Nr. 4 GewO
  • § 34h Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO oder
  • § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO
Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich. Eine Abmeldung nach Anmeldeschluss kann nur schriftlich erfolgen und ist mit Gebühren verbunden. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung fällt die volle Prüfungsgebühr an.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.