Recht und Steuern

Formulare für die Erlaubnis nach § 34i GewO

Seit 21. März 2016 benötigen Immobiliardarlehensvermittler grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Zudem müssen sie sich entweder als Immobiliardarlehensvermittler oder als Honorar-Immobiliardarlehensberater in ein von den IHKs geführtes Vermittlerregister eintragen lassen.
Die IHK Ulm ist für Erlaubniserteilung und Registrierung zuständig, sofern sich Ihre Hauptniederlassung in diesem Kammerbezirk befindet. Die Postadresse der IHK Ulm ist in den Antragsformularen bereits voreingetragen.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:
  • Sie müssen für Erlaubnis beziehungsweise Erlaubnisbefreiung und Registrierung zwei Anträge stellen.
  • Reichen Sie die Anträge bitte im Original ein. Die erforderlichen Nachweise entnehmen Sie bitte dem Antragsformular sowie der Checkliste.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind, erteilen wir die Erlaubnis und nehmen falls beantragt auch die Registrierung vor.
  • Eine Erlaubniserteilung beziehungsweise Registrierung kann nur erfolgen, wenn die angegebene Anschrift mit der beim Gewerbeamt und dem Handelsregister gemeldeten Adresse übereinstimmt. Bitte veranlassen Sie gegebenenfalls eine Gewerbeummeldung vor Einreichung Ihres Antrags.
  • Mit dem Eingang des Antrags auf Erlaubnis beziehungsweise Erlaubnisbefreiung bei der IHK Ulm entsteht die Erlaubnisverfahrensgebühr. Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührentarif.
Formulare für die Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 GewO
Hier finden Sie entsprechende Formulare zur Antragsstellung auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und zur Registrierung in das Immobiliardarlehensvermittlerregister.
Checklisten
Die Checklisten geben einen Überblick darüber, welche Unterlagen Sie dem Erlaubnisantrag als Immobiliardarlehensvermittler beifügen müssen.
Muster Versicherungsbestätigung
Gebührentarif
Stand: Mai 2024