Recht und Steuern
Erlaubnispflicht nach § 34c GewO
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie die Wohnimmobilienverwalter benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Die Erlaubnisse nach § 34c GewO betreffen die Zulassung zum Beruf, also die Berufswahl.
Rechts unter weiter Informationen können Sie das Merkblatt der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg zur Erlaubnispflicht nach § 34c GewO entnehmen.
Stand: Juni 2023