Unterstützung des Landes Baden-Württemberg

Mit dem am 4. Juni 2024 veröffentlichten Katastrophenerlass-BW will die Finanzverwaltung den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen entgegenkommen. 
Konkrete Erleichterungen sind zum Beispiel angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen ist es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen.
Alle Betroffenen können sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.

Stand: Juni 2024