Recht und Steuern
Checkliste "Ready für die E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Checkliste unterstützt Sie bei der Umsetzung der neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen.
- Abstimmung mit dem Anbieter der Rechnungssoftware
- Ist die Umsetzung mit der vorhandenen Software möglich?
- Wenn nicht, welche Software passt zu meinem Geschäftsmodell?
- Ist es sinnvoll, in diesem Zuge weitere Prozesse im Rechnungswesen zu digitalisieren?
- Abstimmung mit der Steuerkanzlei: Welcher Grad der Anpassung ist erforderlich?
- Wenn das Rechnungswesen bisher analog ist: in Abstimmung mit der Steuerkanzlei digitalisieren.
- Wenn das Rechnungswesen bisher als BelegDigitalisierer dient: Die Digitalisierung sollte erweitert, die Software angepasst werden
- Wenn das Rechnungswesen bisher als VollDigitalisierer fungiert: Die Software sollte angepasst werden
- Anforderungen an das zukünftige Umsatzsteuer-Meldesystem mitdenken (national und EU-weit)
- Empfang der E-Rechnung vorbereiten
- Die vorhandenen Schnittstellen prüfen oder zumindest eine zentrale Mailadresse einrichten, zum Beispiel »rechnungseingang@firmaxyz.de«.
- Prozesse im Unternehmen auf den Prüfstand
- Ablauf des Rechnungseingangs und des Imports in das Rechnungswesen prüfen und anpassen
- Ablauf der Rechnungsprüfung / Richtigkeit der Angaben (Achtung, es handelt sich oftmals nur um einen struktu rierten, nicht lesbaren Datensatz). Zugang zu Rechnungs software ermöglichen
- Ordnungsgemäße Archivierung der Rechnungsdatei (Stichwort: GoBD)
- Die wesentlichen Schritte in der Verfahrensdokumentation dokumentieren
- Die Dokumentation ist bereits heute für jedes digitale Verfahren im Rechnungswesen erforderlich. Inhalt, Aufbau und Ergebnisse der digitalen Prozesse sollen vollständig und schlüssig ersichtlich sein.
- Die Verfahrensdokumentation muss verständlich und für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein.
- Die neuen Prozesse rund um die E-Rechnung sind in der Verfahrensdokumentation zu ergänzen.
- IT-Sicherheit
- E-Rechnungsdaten sollten beim Empfang geprüft werden (Schadsoftware), zum Beispiel direkt im Mailpostfach.
- Mitarbeiter für neue Prozesse und Softwareanwendungen schulen
Quelle: IHK Darmstadt, IHK Rhein Main Neckar
Stand: August 2024