Energie und Umwelt

Abwasser: Parlament und Rat beschließen Positionen zur Kommunalabwasserrichtlinie

Parlament und Rat haben im Oktober 2023 ihre Vorschläge zur Novellierung der EU-Kommunalabwasser-Richtlinie beschlossen.
Die EU-Kommission hatte im Oktober 2022 einen Entwurf veröffentlicht, der unter anderem den Ausbau vieler Klärwerke mit einer dritten und vierten Reinigungsstufe und eine erweiterte Herstellerverantwortung für Arzneimittel und Kosmetika vorsieht. Die Hersteller sollen den Aufwand der zusätzlichen Reinigung sogenannter Spurenstoffe durch eine vierte Reinigungsstufe finanzieren. Auch die Regelung zur Klimaneutralität von Klärwerken soll mit der neuen Richtlinie eingeführt werden.

Das EU-Parlament sprach sich am 5. Oktober 2023 in seinen Änderungsanträgen für eine Verschärfung u.a. der Phosphatgrenzwerte für die dritte Reinigungsstufe aus. Die Hersteller sollen entgegen den Vorstellungen der Kommission nur 80 % des Aufwandes tragen müssen. Der Rat wiederum beschloss am 16. Oktober eine Position, nach der die Grenzwerte etwas gesenkt und viele Fristen zur Umsetzung nach hinten geschoben werden sollten. Die Finanzierung soll sich demnach zudem nach der Menge an Substanzen in Produkten und nicht mehr auf die Gesamtmenge der Produkte beziehen.

Als nächsten Schritt werden Kommission, Parlament und Rat in Trilogverhandlungen eintreten.

Hintergrundinformationen

Stand: Oktober 2023