Energie und Umwelt

DIHK-Merkblatt zur Änderung des VerpackG

Am 3. Juli 2021 trat die Novelle des VerpackG in Kraft. Der DIHK hat zu den neuen Bestimmungen ein Merkblatt erstellt.
Mit der Novelle wurden einige Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, etwas verpflichtende Mehrwegverpackungen im "take-away"-Bereich ab 2023. Die Pfandpflicht wurde zu Beginn 2022 auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen ausgeweitet. Die Registrierungspflicht wurde im Sommer 2022 auf sämtliche Hersteller ausgeweitet.