Energie und Umwelt

Zwei neue Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste

Mitte Juni 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Aufnahme zweier weiterer Stoffe in die Kandidatenliste gemäß der REACH-Verordnung bekannt gegeben.
Es handelt sich um
  • Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid (EC Nr.:278-355-8, CAS-Nr.:75980-60-8, reproduktionstoxisch): Verwendung z. B. als Photoinitiator in Tinten, Tonern und Polymeren und
  • Bis(4-chlorphenyl)sulphon (EC Nr.: 201-247-9, CAS Nr.: 80-07-9, sehr persistent und sehr bioakkumulierend): Verwendung z. B. zur Herstellung von temperaturbeständigen Polymeren wie PES oder Polysulfon
Die hier auf der ECHA-Homepage zu findende Kandidatenliste umfasst nun insgesamt 235 SVHC-Einträge (substances of very high concern). Die besagten Stoffe „kandidieren“ für eine Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung, was langfristig eine Zulassungspflicht bedeuten könnte. Kurzfristig entsteht mit der Bekanntgabe die Pflicht zur Weitergabe von Informationen längs der Lieferkette an gewerbliche Kunden, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im gelieferten Erzeugnis enthalten ist.
Stand: Juni 2023