Energie und Umwelt

Helpdesk Chemikalienpolitik

Sie sind Hersteller von Biozidprodukten oder importieren z. B. mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer aus nicht EU-Ländern und wollen wissen, ob sich dadurch für Sie Verpflichtungen aus der Biozid-Verordnung ergeben? Dann informieren Sie sich hierüber auf der Seite "Behandelte Waren".
Auf den weiteren Seiten finden Sie Informationen zu REACH, CLP und Bioziden, wie z. B. zur Registrierung unter REACH, zu den Aufgaben der nachgeschalteten Anwender, zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen oder zu vor Ort hergestellten Biozidprodukten.
Wie muss der Stoff benannt werden? Wann sind zwei Stoffe identisch? Bei der Beantwortung dieser Fragen hilft Ihnen der Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen. In den Bereichen "Häufig gestellte Fragen zu REACH", "Häufig gestellte Fragen zu CLP" und "Häufig gestellte Fragen zu Bioziden" finden Sie ausgewählte Frage- und Antwort-Dialoge aus den Anfragen an den REACH-CLP-Biozid Helpdesk. Sicher finden Sie hier wertvolle Informationen auch für Ihr Unternehmen.
Den Helpdesk finden Sie hier.