Energie und Umwelt
Grenzwertüberschreitungen bei Trinkwasserleitungssanierungen
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart hat seine Ergebnisse zu Bisphenol A in Trinkwasser veröffentlicht. Dabei wurden besorgniserregende Gehalte an Bisphenol A nach Epoxidsanierungen gefunden.
Die Chemikalie Bisphenol A ist in Klebstoffen, Lacken oder Kunstharzen (Epoxidharzen) enthalten. Letztere werden unter anderem zur Sanierung von Trinkwasserleitungen eingesetzt. Nach ersten Befunden zu Bisphenol A im Warmwasser im Jahr 2021 setzte die Trinkwasserüberwachung in Baden-Württemberg die Untersuchungen fort. Im Fokus sind vor allem sanierte Trinkwasserinstallationen von Gebäuden, beispielsweise Mehrfamilienhäusern. In nahezu allen sanierten und von den Gesundheitsämtern beprobten Objekten hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) Stuttgart Bisphenol A im Warmwasser in besorgniserregenden Konzentrationen festgestellt. Der ab 12.01.2024 geltende Trinkwasser-Grenzwert von 2,5 Mikrogramm je Liter wird bei 87 Prozent der Warmwasserproben um mehr als das Achtfache überschritten.
Die Epoxidsanierung wird von einschlägigen Unternehmen als eine vermeintlich günstige Alternative zur Komplettsanierung, also dem Austausch der Wasserleitungen, angeboten. Meist sind die Gesundheitsämter in die Planungen von Eigentümern und Hausverwaltungen nicht eingebunden, da bei Wohn- oder Mehrfamilienhäusern die Sanierung der Behörde nicht gemeldet werden muss.
Ist eine Sanierung nach diesem Verfahren bereits erfolgt, wird empfohlen, das Trinkwasser, vor allem das Warmwasser regelmäßig und dauerhaft auf Bisphenol A untersuchen zu lassen. Unauffällige Befunde in den ersten Jahren nach der Sanierung bedeuten keine Entwarnung. Temperaturen im Warmwasser von vorübergehend mehr als 65 Grad Celsius, die beispielsweise bei einer thermischen Desinfektion in jedem Fall erreicht werden, scheinen dazu zu führen, dass es langfristig zu Bisphenol A-Einträgen in das erwärmte Trinkwasser kommt.
Im Kaltwasser wurde Bisphenol A nicht nachgewiesen. Zum Verzehr und bei der Zubereitung von Lebensmitteln sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher vorsorglich Kaltwasser verwenden. Dieses kann in der Regel bedenkenlos getrunken und verzehrt werden.
Bei der Epoxidsanierung von Trinkwasserleitungen werden die Komponenten, üblicherweise bestehend aus Bisphenol A und Epichlorhydrin, nach dem Entleeren, Trocknen und Sandstrahlen der Leitungen in die Trinkwasserinstallation gedrückt. Die Leitungen werden so von innen mit Epoxidharz beschichtet. Daher wird das Verfahren auch als Innenrohrsanierung bezeichnet. Nach dem Aushärten des Harzes wird die Trinkwasserleitung wieder befüllt.
Bisphenol A hat eine hormonähnliche Wirkung und steht darüber hinaus im Verdacht, Krebs zu erregen. Aufgrund dessen wurde zunächst in der europäischen Trinkwasser-Richtlinie, aber seit Juni 2023 auch in der deutschen Trinkwasserverordnung ein Grenzwert festgelegt, der ab Januar 2024 einzuhalten ist.
Die Epoxidsanierung wird von einschlägigen Unternehmen als eine vermeintlich günstige Alternative zur Komplettsanierung, also dem Austausch der Wasserleitungen, angeboten. Meist sind die Gesundheitsämter in die Planungen von Eigentümern und Hausverwaltungen nicht eingebunden, da bei Wohn- oder Mehrfamilienhäusern die Sanierung der Behörde nicht gemeldet werden muss.
Ist eine Sanierung nach diesem Verfahren bereits erfolgt, wird empfohlen, das Trinkwasser, vor allem das Warmwasser regelmäßig und dauerhaft auf Bisphenol A untersuchen zu lassen. Unauffällige Befunde in den ersten Jahren nach der Sanierung bedeuten keine Entwarnung. Temperaturen im Warmwasser von vorübergehend mehr als 65 Grad Celsius, die beispielsweise bei einer thermischen Desinfektion in jedem Fall erreicht werden, scheinen dazu zu führen, dass es langfristig zu Bisphenol A-Einträgen in das erwärmte Trinkwasser kommt.
Im Kaltwasser wurde Bisphenol A nicht nachgewiesen. Zum Verzehr und bei der Zubereitung von Lebensmitteln sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher vorsorglich Kaltwasser verwenden. Dieses kann in der Regel bedenkenlos getrunken und verzehrt werden.
Bei der Epoxidsanierung von Trinkwasserleitungen werden die Komponenten, üblicherweise bestehend aus Bisphenol A und Epichlorhydrin, nach dem Entleeren, Trocknen und Sandstrahlen der Leitungen in die Trinkwasserinstallation gedrückt. Die Leitungen werden so von innen mit Epoxidharz beschichtet. Daher wird das Verfahren auch als Innenrohrsanierung bezeichnet. Nach dem Aushärten des Harzes wird die Trinkwasserleitung wieder befüllt.
Bisphenol A hat eine hormonähnliche Wirkung und steht darüber hinaus im Verdacht, Krebs zu erregen. Aufgrund dessen wurde zunächst in der europäischen Trinkwasser-Richtlinie, aber seit Juni 2023 auch in der deutschen Trinkwasserverordnung ein Grenzwert festgelegt, der ab Januar 2024 einzuhalten ist.
REACH-Beschränkungsdossier zu Bisphenolen zurückgezogen
Nur scheinbar im Widerspruch zur obigen Pressemeldung des Lands Baden-Württemberg steht die nachfolgende Nachricht über geplante Bisphenol-Beschränkungen auf EU-Ebene.
Mit Ende der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation zu dem Beschränkungsvorschlag der deutschen Behörden, die von Dezember 2022 bis Juni 2023 durchgeführt worden ist, sind mit den Eingaben zahlreicher Interessenvertreter substanzielle neue Informationen zu Verwendungsmustern und Emissionen der betrachteten fünf Bisphenole (BPA, BPS, BPB, BPF und BPAF) eingegangen. Nach Prüfung aller eingegangenen Kommentare schlussfolgern die beteiligten Behörden, dass eine signifikante Neukonzeptionierung der Logik, die dem Beschränkungsvorschlag zu Grunde liegt, notwendig ist. Um die Sorgfalt und Teilhabemöglichkeiten bei der anstehenden Überarbeitung zu gewährleisten, haben die beteiligten Behörden deshalb entschieden, das Dossier temporär zurückzuziehen, um die notwendigen Überarbeitungen vorzunehmen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Umweltbundesamt hier.
Stand: Oktober 2023
Mit Ende der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation zu dem Beschränkungsvorschlag der deutschen Behörden, die von Dezember 2022 bis Juni 2023 durchgeführt worden ist, sind mit den Eingaben zahlreicher Interessenvertreter substanzielle neue Informationen zu Verwendungsmustern und Emissionen der betrachteten fünf Bisphenole (BPA, BPS, BPB, BPF und BPAF) eingegangen. Nach Prüfung aller eingegangenen Kommentare schlussfolgern die beteiligten Behörden, dass eine signifikante Neukonzeptionierung der Logik, die dem Beschränkungsvorschlag zu Grunde liegt, notwendig ist. Um die Sorgfalt und Teilhabemöglichkeiten bei der anstehenden Überarbeitung zu gewährleisten, haben die beteiligten Behörden deshalb entschieden, das Dossier temporär zurückzuziehen, um die notwendigen Überarbeitungen vorzunehmen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Umweltbundesamt hier.
Stand: Oktober 2023