Seit dem 2. Mai 2023 werden klimafreundliche Maßnahmen gefördert

Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement

Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 2. Mai 2023 klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.
Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt über Förderaufrufe in drei inhaltlichen Förderschwerpunkten. Die Förderschwerpunkte spiegeln die zentralen Handlungsfelder wider, die zur Initiierung, Verstetigung und Intensivierung des BMM identifiziert wurden. Das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement leistet mit der Förderung von innovativen Konzepten und der Verbreitung bereits bewährter Ansätze einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Drei Förderschwerpunkte - drei Förderaufrufe

Die Breitenförderung zielt auf die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ab. So fördert das BMDV unter anderem Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten sowie Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Sie richtet sich ausschließlich an KMU. Ziel ist es, eine breite Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft zu entfalten.

Mit der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater. Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können eine Listung nach Eignungsprüfung beantragen.

Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs Innovationsförderung startet ein zweistufiger Antragsprozess, mit dem sich Betriebe und Einrichtungen mit Einzel- oder Verbundvorhaben bewerben können. Für die Innovationsförderung antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde

Mit der Administration des Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde beauftragt. Zusätzliche Angaben zum Antragsprozess und Informationen zum Verfahren finden Förderinteressierte auf der Internetseite des BALM zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement.

Förderprogramm B²MM

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat das Förderprogramm B²MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ im Oktober 2018 aufgelegt und jetzt verlängert. Die neuen Förderrichtlinien sind seit 1. April 2022 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2024.
Mit dem Förderprogramm B²MM unterstützt das Land Behörden und Unternehmen, die nachhaltiger mobil sein wollen. Ziel ist, den Personen- und Straßengüterverkehr von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten zu vermeiden oder auf nachhaltigere Verkehrsträger zu verlagern. Mithilfe der Projektförderung können zunächst Analysen durchgeführt sowie Konzepte, Ziele und Maßnahmen für ein ganzheitliches Mobilitätsmanagement für den Betrieb bzw. die Behörde erarbeitet werden. Hierfür bietet das Verkehrsministerium eine Förderung für Personalkosten, Analysen, Untersuchungen/Gutachten sowie externe Beratung an. Darüber hinaus können auch investive Maßnahmen gefördert werden, die für die Umsetzung der Konzepte notwendig sind. Ein Verlagerungspotenzial muss erkennbar und die zur Förderung beantragten Maßnahmen in eine Gesamtkonzeption eingebettet sein.
Die Förderrichtlinien und die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Mobilitätsmanagement finden Sie auf der Internetseite zum Förderprogramm B²MM.
Stand: Februar 2024