Energie und Umwelt

IHK Merkblatt: Ausgangsstoffe für Explosivstoffe

Zum 01. Februar 2021 hat die europäische Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (VO (EU) 2019/1148) die bisherige Verordnung (EU) Nr. 98/2013 abgelöst. Sie regelt die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten. Antworten auf die häufigsten Fragen gibt dieses IHK Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 743 KB).
Die Verordnung soll die Verfügbarkeit dieser Stoffe für die Allgemeinheit einschränken und eine angemessene Meldung verdächtiger Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherstellen. Im Vergleich zum geltenden Recht werden eine Reihe von Neuerungen bei den Abgabebeschränkungen sowie den geltenden Melde- und Informationspflichten eingeführt.