Energie und Umwelt

EU-ETS: Antragsfrist und Vorbereitung zum Zuteilungsverfahren 2026 bis 2030

Die Deutsche Emissionshandelsstelle informiert darüber, dass Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage ab dem 28.03.2024 einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den zweiten Zuteilungszeitraum stellen können. Die Antragsfrist wird am Freitag, den 21.06.2024 enden (Ausschlussfrist).
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage ab dem 28.03.2024 einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den zweiten Zuteilungszeitraum stellen können. Die Antragsfrist wird am Freitag, den 21.06.2024 enden (Ausschlussfrist). Dieses Ende der Antragsfrist für das Zuteilungsverfahren im Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 wird auch im Bundesanzeiger bekanntgeben.
Für die Antragstellung ist die Verwendung der Virtuellen Poststelle (VPS) und einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) vorgeschrieben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Internetseite. DEHSt - Virtuelle Poststelle
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren zum Erlangen einer Signaturkarte für die QES bis zu drei Monate dauern kann.
Die DEHSt empfiehlt, die von Ihnen bereits veröffentlichten Informationen auf den betreffenden Internetseiten sowie deren Leitfaden Teil 1 schon jetzt für die Vorbereitungen des Zuteilungsverfahrens zu nutzen.
Ihnen stehen unter „Europäischer Emissionshandel“ – „Anlagen betreiben“ im Bereich „Zuteilung 2026-2030“ bereits erste Informationen und Dokumente zur Verfügung. In den nächsten Wochen wird die DEHSt weitere Informationen und Hinweise zum Zuteilungsverfahren, den Rechtsgrundlagen sowie allen weiteren Regelungen, die im zweiten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode gelten, bereitstellen.
Der Leitfaden 1 gibt allen Anlagenbetreibern und Prüfstellen eine erste Hilfestellung für das Antragsverfahren. Er bietet eine Übersicht über die in Deutschland geltenden Zuteilungsregeln sowie Änderungen gegenüber dem ersten Zuteilungszeitraum und stellt die wesentlichen Anforderungen hinsichtlich der zu übermittelnden Daten dar. DEHSt informiert, sobald weitere Leitfäden zur Verfügung stehen.
•             Leitfaden Zuteilung 2026 bis 2030 – Teil 1
DEHSt wird auch 2024 wieder eine Online-Informationsveranstaltung für Anlagenbetreiber und Prüfstellen durchführen, um Sie bei der Erstellung von Anträgen auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen und deren Verifizierung zu unterstützen. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 09.04.2024 statt. Merken Sie sich den Termin gern vor. Die Einladung erhalten Sie zur gegebenen Zeit. 
Stand: Februar 2024