Energie und Umwelt
Aktualisierter DIHK-Überblick über Verpackungsbestimmungen in Europa
Ähnlich zum Verpackungsgesetz in Deutschland gibt es in allen EU-Staaten Anforderungen an das Inverkehrbringen von Verpackungen bzw. von verpackter Ware. Grundlage ist die EU-Verpackungsrichtlinie. Im Detail existieren jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten, zum Beispiel bei Begriffen, bei der Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Zielgruppen, bei den Beteiligungspflichten an „Systemen“ und zum Teil bei Sonderregelungen für ausländische Unternehmen sowie in jüngster Zeit bei Kennzeichnungspflichten.
Die DIHK (seit 01.01.2023: “Deutsche Industrie- und Handelskammer”; früher “der DIHK”/”Deutscher Industrie- und Handelskammertag”) hat gemeinsam mit den Außenhandelskammern hierzu ihre Übersicht aktualisiert und im August 2024 neu veröffentlicht. Sie umfasst neben den meisten EU-Staaten auch Großbritannien, Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Sie ist bei den IHKs als pdf-Datei erhältlich und auf der DIHK-Homepage hier zu finden.
Am Ende jedes Länder-Abschnitts ist jeweils angegeben, wann die letzte Aktualisierung erfolgte (teilweise 2023, teilweise 2024).
Ergänzender Hinweis: Die geplante EU-Verpackungsverordnung wird die oben genannten Regelungen teilweise ersetzen, aber vermutlich erst circa Ende 2024 veröffentlicht und dann 18 Monate später wirksam werden.
Veranstaltungshinweis der AHK Frankreich:
Webinar-Reihe 2024 „EPR Reporting & Compliance in Frankreich, Deutschland und Europa“
Die deutsch-französische Industrie- und Handelskammer lädt zu einer Webinar-Reihe über die europäischen Verpackungsvorschriften und ähnlichen Regelungen ein.
Die Teilnahme ist kostenfrei; Anmeldungen sind über die nachfolgenden Links möglich:
Die Teilnahme ist kostenfrei; Anmeldungen sind über die nachfolgenden Links möglich:
Stand: Oktober 2024