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Rumänien: RO e-Transport System

ACHTUNG: Dieser Artikel dient der alleinigen Weitergabe uns vorliegender Informationen. Für eine Beratung oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die AHK Rumänien
AHK Rumänien:
Frau Cristina Dumitru (Korrespondenzsprache Deutsch)
Telefon: +40 21 223 15 31
drahk@ahkrumaenien.ro, dumitru.cristina@ahkrumaenien.ro
Das Finanzministerium überwacht über die nationale Steuerverwaltung und die rumänische Zollbehörde den Warentransport auf dem nationalen Territorium über das System "RO e-Transport". Das e-Transportsystem wurde durch die Dringlichkeitsverordnung 41/2022 eingeführt und am 15. Dezember 2023 durch die DVO 115/2023 ergänzt. Seit dem Erlass der DVO 115/2023 sind nicht nur steuer- und zollrechtlich risikoreiche Produkte, sondern sämtliche internationale Produktlieferungen in den neuen RO e-Transportsystemen zu registrieren.
NEU (Stand 04.07.2024):

Bei Nichteinhaltung werden seit dem 1. Juli 2024 Strafen verhängt. Bußgelder zwischen 20.000 RON (~4.000 EUR) und 100.000 RON (~20.000 EUR) zuzüglich des Warenwerts sind möglich. Ausgenommen sind AEO:

Am 1. Juli 2024 trat die Anwendung der in DVO Nr. 41/2022 in neuester Fassung für den internationalen Warentransport vorgesehenen Sanktionen in Kraft, aber im Falle von Wirtschaftsbeteiligten, die verpflichtet sind, im RO e-Transport System anzumelden und die auch den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) haben, treten die Sanktionen gemäß DVO Nr. 87/2024 (PDF-Dokument) ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die DVO 87/2024 wurde am Freitag, den 28.06.2024 im Amtsblatt Rumäniens veröffentlicht.

Die Meldepflicht besteht also weiterhin seit dem 15.12.2023, die Sanktionen werden für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) erst ab dem 01.01.2025 angewendet.

Eine Pressemitteilung in rumänischer Sprache ist hier zu finden: https://mfinante.gov.ro/ro/web/site

Die UIT-Nummer

Die UIT-Nummer muss über das Internet-System "RO e-Transport" der Steuerbehörde beantragt werden. Sie ist 15 Kalendertage bei innergemeinschaftlichen Transporten gültig. Die Steuerbehörde verlangt, dass die Daten im System zu 100% mit der Realität übereinstimmen. Änderungen müssen sofort im "RO e-Transport"-System aktualisiert werden, bevor das Fahrzeug nach Rumänien einfährt.
Die UIT-Nummer muss vor Beginn des Transports in Rumänien vorliegen (spätestens vor dem Grenzübertritt!). Die UIT-Nummer kann maximal drei Kalendertage vor dem Transport beantragt werden und muss allen Beteiligten mitgeteilt werden (CMR, Spediteur, Käufer/Verkäufer, Händler). Die Systemunterstützung kann die Relevanz für das "RO e-Transport"-System nur auf Lieferungsebene entscheiden - wenn aufgrund der konsolidierten Belastung die Freigrenze überschritten wird, wird dies vom EKAER-Team manuell überwacht. Das bedeutet: KEINE UIT-Nummer - KEIN Versand

Welche Waren unterliegen dem Überwachungssystem

Das "RO e-Transport" überwacht den nationalen (innerhalb Rumäniens) Straßentransport von Waren mit hohem steuerlichen Risiko und den internationalen Straßentransport von Waren (unabhängig davon, ob die Waren unter die Kategorie der Waren mit hohem steuerlichen Risiko fallen oder nicht).
Seit dem 15. Dezember 2023 besteht die Verpflichtung, den grenzüberschreitenden Straßentransport von Waren (im Zusammenhang mit Einfuhren/ Ausfuhren/ innergemeinschaftlichen Erwerben/ innergemeinschaftlichen Lieferungen) unabhängig von der Kategorie (d.h. nicht nur für Waren mit hohem Steuerrisiko).

Rollen und Verantwortlichkeiten

Die folgenden Benutzer sind verpflichtet, die Waren im System "RO e-Transport" anzumelden:
  • der in der Einfuhrzollanmeldung eingetragene Empfänger oder der in der Ausfuhrzollanmeldung eingetragene Versender, wenn es sich um Waren handelt, die Gegenstand von Einfuhr- oder Ausfuhrvorgängen sind;
  • der rumänische Begünstigte, wenn die beförderten Waren in einem EU-Land erworben wurden;
  • der rumänische Lieferant, wenn die beförderten Waren in ein EU-Land geliefert werden;
  • der Eigentümer des Lagers, wenn es sich um Waren im Transit handelt, die Gegenstand der Transaktion innerhalb der EU sind, und zwar sowohl für Waren, die auf rumänischem Hoheitsgebiet zur Lagerung oder zur Erstellung einer neuen Sendung aus einer oder mehreren Warensendungen entladen werden, als auch für Waren, die nach der Lagerung oder nach der Erstellung einer neuen Beförderung auf dem nationalen Hoheitsgebiet aus einer oder mehreren Warensendungen verladen werden.

Wie funktioniert das rumänische e-Transport System

Das rumänische E-Transportsystem wird über den Virtual Private Space (SPV) betrieben, das Portal der Steuerbehörden, das für Steuerzwecke genutzt wird, einschließlich des rumänischen Systems für die elektronische Rechnungsstellung. Das E-Transport-System kann über eine API oder eine kostenlose Anwendung des Finanzministeriums genutzt werden.
  • Angaben zum Absender und zum Empfänger, die Bezeichnung, die Merkmale, die Mengen und der Wert der beförderten Güter, die Orte der Be- und Entladung und die Angaben zu den verwendeten Transportmitteln
  • Der Steuerpflichtige meldet den Transport an, indem er eine XML-Datei im E-Transport-System maximal drei Kalendertage vor Beginn des Transports übermittelt, bevor die Waren von einem Ort zum anderen bewegt werden.
  • Nach der Übermittlung der Datei führt das System Überprüfungen durch (Struktur, Syntax und Semantik), und das Finanzministerium unterschreibt den Eingang der Erklärung.
  • Das System generiert einen eindeutigen Code (UIT-Code), wenn die XML-Datei den Anforderungen entspricht. Dieser Code muss den Waren in physischer oder elektronischer Form zusammen mit dem Beförderungsdokument beigefügt werden, damit die zuständigen Behörden die Anmeldung und die Waren auf der Durchreise überprüfen können.
  • Der UIT-Code gilt für fünf Kalendertage, bei innergemeinschaftlichen Erwerben für 15 Kalendertage, beginnend mit dem Datum, das bei Beginn der Beförderung angegeben wurde. Es ist verboten, den UIT-Code zu verwenden, sobald er abgelaufen ist.

Fragen & Antworten

  1. Kann ein deutsches Unternehmen den Transport melden.
    Nein. Nur ein in Rumänien fiskalisch gemeldetes Unternehmen kann sich im Virtual Private Space anmelden (Steuernummer notwendig).
  2. Gibt es Freigrenzen?
    Ja. Die Anmeldepflicht besteht für alle grenzüberschreitenden Straßentransporte, wenn sie folgende Gewichts- oder Wertbedingungen erfüllen:
    - die Straßenfahrzeuge haben eine technisch zulässige Masse von mindestens 2,5 Tonnen
    - sind mit Gütern mit einer Gesamtbruttomasse von mehr als 500 kg
    - oder einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Lei (ca. 2.000 €) beladen
  3. Gilt die Meldepflicht auch für Post- oder Paketsendungen?
    Die Beförderung von Waren durch Postdienstleister im Paketversand wurde durch die Dringlichkeitsverordnung 43/2024 vom 30.04.2024 geregelt. Diese ist von der Registrierung in RO e-Transport ausgenommen. Nach dem Gesetz ist eine Postsendung eine Paketsendung mit einem Höchstgewicht von 31,5 kg, die Waren mit oder ohne Handelswert enthält (das maximale Gewicht bezieht sich auf eine Sendung, also einen Lieferschein). Die Ausnahme von der Registrierung im RO e-Transport bezieht sich auch auf die Beförderung von Waren durch andere Paketdienstleister (DPD, UPS, Fedex, DHL usw).
    Zusammengefasst die Gewichts- und Wertgrenzen und die Meldepflicht für Sendung über Paketdienstleister:
    - Unter 31,5 kg – ausgenommen, unabhängig vom Wert
    - Zwischen 31,5 und 500 kg, aber unter 10.000 RON (ca. 2.000 EUR) – ausgenommen.
    Über 10.000 RON muss angemeldet werden
    - Über 500 kg – muss man ohnehin anmelden
    Informationen zu den Änderungen, die durch die Dringlichkeitsverordnung 43/2024 vom 30.04.2024 eingeführt wurden, finden Sie unter https://static.anaf.ro/static/10/Brasov/Brasov/etransport.pdf (Art. 16 c)).
  4. Können die im RO e-Transport registrierten Daten geändert werden?
    Es ist nicht erlaubt, die im System hinterlegten Daten zu ändern, sobald der Transport die rumänische Straßengrenzübergangsstelle passiert hat. Es ist aber verpflichtend, davor stattfindende Änderungen (z.B. das LKW-Kennzeichen) im System zu ändern.
  5. Müssen auch Transporte gemeldet werden, die sich nur im Transit durch Rumänien befinden?
    Für die Beförderung von Waren, die sich im Transit durch rumänisches Hoheitsgebiet befinden, ist eine Registrierung in RO e-Transport nicht erforderlich. Ein Be- und Entladen sowie die Lagerung darf nicht in Rumänien erfolgen. Wenn die Ware nicht in Rumänien bleibt, muss kein UIT-Code generiert werden.
  6. Welche Daten müssen im e-Transport-System angegeben werden?
    Laut der AHK Rumänien handelt es sich bei den zu bereitstellenden Daten um folgende:
    1. Allgemeine Verkehrsinformationen
    - Transport-Referenzdaten
    - Daten über den Handelspartner
    - Daten über den Transportveranstalter
    - Daten zur Identifizierung des Transportmittels
    - Daten zum Startpunkt der Transportüberwachung
    - Daten über den Endpunkt der Transportüberwachung
    2. Transportierte Güter
    - Zolltarifnummer
    - Bezeichnung der Waren
    - Menge und zugehörige Mengeneinheit
    - Gewicht und Wert der einzelnen Güter
    3. Begleitdokumente für den Transport
    - Art der Dokumente
    - Referenzdaten der Dokumente (z.B. Rechnungs- oder Lieferscheinnummer)
  7. Müssen auch rumänische Privatpersonen im RO e-Transportsystem Transporte melden?
    Der Fall von Privatpersonen als Empfänger wird leider nicht unterschieden in den Rechtsvorschriften. Theoretisch müsste der Privatkunde die Lieferung über RO e-Transport anmelden, wenn die Lieferung angemeldet werden muss (wenn die Wert- und Gewichtsgrenzen erreicht werden).

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an folgenden Ansprechpartner

Partnerunternehmen der AHK Rumänien:

Quelle: AHK
Stand: August 2024