International
Nutzung nationaler Sammelnummern (9990)
Nationale Sammelnummern der Position 9990 für verschiedene Warenzusammenstellungen und Sortimente: Chemikalien, Textilien, Werkzeuge. Teilweise muss die Nutzung durch das Statistische Bundesamt genehmigt werden. Die Sammelnummern sorgen dafür, dass die Bestandteile der Warenzusammenstellungen unter der jeweiligen Sammelnummer zusammengefasst werden können.
Die Sammelnummern werden eingesetzt
- in der Intrahandelsstatistik
- bei Zollanmeldungen
Da es sich bei den Sammelnummern der Position 9990 um nationale deutsche Warennummern handelt, können diese auch nur bei in Deutschland abzugebenden Zollanmeldungen verwendet werden – im Gegensatz zu den sonstigen Sammelnummern (9905-9931), die eu-weit gültig sind.
Bitte beachten Sie folgendes für Zollanmeldungen:
- Nationale Sammelnummern können bei der Ausfuhr verwendet werden. Es wird empfohlen, immer eine deutsche Grenzollstelle einzutragen, auch wenn der Ausgang mutmaßlich über einen anderen EU-Staat erfolgt.
- Ab Januar 2025 endet die Übergangsphase für die neue Version des Versandverfahrens (NCTS5). NCTS5 kennt die nationalen Sammelnummern nicht (mehr), die sechsstellige Warennumer (HS-Code) ist aber eine Pflichtangabe. Des Spediteur kann die aus der Ausfuhrzollanmeldung verwendete nationale Sammelnummer folglich für das Versandverfahren nicht verwenden sondern er benötigt Angaben zu der/den sechsstelligen HS-Codes.
Stand: 1.8.2024