BINNENMARKT

EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten

1. Wozu dient die EU-Bescheinigung?


Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, eventuell einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der sogenannten EU-Bescheinigung erbracht werden, den die IHK Region Stuttgart ihren Mitgliedsunternehmen und deren Angestellten (personenbezogen) ausstellt.
Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten einer Person in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der EU. Die EU-Bescheinigung nach Artikel 16 bis 19 der  Richtlinie 2005/36/EG (früher Artikel 8 der Richtlinie 1999/42) ist eine personenbezogene Bescheinigung, in der pro Dokument für eine Person die der IHK nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten bescheinigt werden. EU-Bescheinigungen werden nur von ausländischen Behörden verlangt, nicht jedoch von Unternehmen.


2. Informationen und Antragstellung


Ab dem 1. Juli 2024 werden EU-Bescheinigungen für Antragsteller aus Baden-Württemberg zentral durch die IHK-Rhein-Neckar ausgestellt. Informationen zur Antragstellung und Kontaktdaten sind dort hinterlegt.
Stand: 01.07.2024